Medizinprodukte und ihre Aufbereitung

Seit Ende Juni 2007 ist das dritte Medizinprodukte-Änderungsgesetz in Kraft und damit weitere Regelungen und Vorschriften zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die in Kooperation mit der Ärztekammer Berlin und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) angeboten werden, können Sie Ihr Wissen zum Thema Medizinprodukte und deren Aufbereitung vertiefen und auffrischen.

Das Medizinprodukte-Gesetz wurde 1994 zur Umsetzung der europäischen Richtlinie erlassen, um einerseits den freien Warenverkehr mit Medizinprodukten und andererseits den Schutz von Patienten und Anwendern zu regeln. Die Umsetzung der Regelungen wird vom LAGetSi im ambulanten Bereich geprüft. Kontrollen fanden bislang vor allem in den Krankenhäusern statt, sie sollen jetzt auch in den Arztpraxen verstärkt durchgeführt werden. 

Validierung von Sterilisatoren

Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ZLG akkreditiert die Labore, die Validierungen von Sterilisatoren vernehmen dürfen.

Zum Herunterladen

(Quelle: KV Berlin)

Weitere Informationen

Medizinproduktegesetz
(PDF, 89 KB)

RKI-Empfehlung
(PDF, 163 KB)

Risikobewertung und Einstufung (Tabelle)
(PDF, 25 KB)

Rundschreiben vom 23.11.2007
Klarstellung zur Aufbereitung
(PDF, 33 KB)
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