Die Weiterentwicklung der Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung ist eine der Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Über das breite Spektrum der Qualitätssicherungsbereiche, um die sich die KV Berlin kümmert, informieren Sie die Seiten dieser Rubrik.
- Genehmigungspflichtige
bzw. qualitätsgesicherte Leistungen
Mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen
sind bereits QS-Leistungen und unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle
und somit einer Genehmigungspflicht durch die KV Berlin.
- Disease-Management-Programme
(DMP)
Disease-Management-Programme (DMP) – auch strukturierte Behandlungsprogramme
genannt – richten sich speziell an chronisch Kranke und damit an Versicherte, die höhere
Kosten verursachen.
- Qualitätsmanagement
Alle Ärzte und Psychotherapeuten sind per Gesetz verpflichtet, bis
2010 ein internes Qualitätsmanagement in der Praxis einzuführen, um Praxisabläufe
und medizinische Leistungen effizienter zu gestalten.
- Qualitätszirkel
In Qualitätszirkeln schließen sich
Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig zusammen, um im strukturierten
Erfahrungs- und Wissensaustausch ihre Therapiepraxis zu verbessern.
- Fortbildung
Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Ärzte alle fünf Jahre gegenüber
ihren Kassenärztlichen Vereinigungen 250 Fortbildungspunkte nachweisen.
- Qualitätsbericht
Einmal jährlich legt die KV Berlin einen Qualitätsbericht vor, der einen
Überblick über das Niveau ärztlicher Qualität in der ambulanten Versorgung
gibt.
Qualitätsgesicherte Leistungen per Mausklick
In der Online-Arztsuche der
KV Berlin können Ärzte und Psychotherapeuten Qualität transparent
machen. Neben Angaben zur Praxis werden dort auch alle qualitätsgesicherten
Leistungen sowie deren Anforderungen veröffentlicht. Dies ist bundesweit einmalig.