Das praxisinterne Qualitätsmanagement (QM) trägt dazu bei, die Qualität medizinischer Leistungen zu erhöhen und Praxisabläufe effizienter zu gestalten. Das reicht von der Optimierung der Terminvergabe bis hin zur Erstellung und Überprüfung des Notfallplans. So kommt QM den Praxismitarbeitern ebenso zugute wie den Patienten.
Einführung bis 2010 verpflichtend
Bis 2010 müssen alle niedergelassenen Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinischen
Versorgungszentren ein internes Qualitätsmanagement in ihren Praxen einführen,
so schreibt es die Gesundheitsreform von 2004 vor. Wie und wann, regelt die
2006 beschlossene QM-Richtlinie
des Gemeinsame Bundesausschusses.
Bis 2007 hatten alle niedergelassenen Ärzte Zeit, sich mit dem Thema vertraut zu
machen. In den Jahren 2008 und 2009 nun sollen sie das interne QM Schritt für Schritt
umsetzen, indem sie es in die verschiedenen Bereiche ihrer Praxis einbauen. Neu
niedergelassene Ärzte müssen innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit als Vertragsarzt ein QM-System einführen und umsetzen.
Welches QM-System sie wählen, steht den Ärzten frei. Die QM-Richtlinie
legt jedoch die Grundelemente und Instrumente wie z.B. regelmäßige Teambesprechungen,
Checklisten, Fragebögen und mehr fest.
Die KV Berlin unterstützt ihre Mitglieder bei der Einführung von QM in ihren
Praxen und bietet Seminare zum QM-System
QEP® an.
Überprüfung durch Stichproben
Die KV Berlin ist verpflichtet, ab 2007 in jährlichen Stichproben den Einführungs-
und Entwicklungsstand von QM in den Praxen zu erheben, zu dokumentieren und
an den Gemeinsamen Bundesausschuss zu berichten. Durch die Stichprobe kann die
KV Berlin auf der Grundlage aller Ergebnisse bedarfsgerechte und praxisnahe
Angebote wie beispielsweise Workshops und Beratungsmodule zu Fragen des Qualitätsmanagements
entwickeln. Für die Erhebung der Daten erhalten durch Zufall ausgewählte Praxen
einen „Fragebogen zum Einführungs- und Entwicklungsstand“ sowie einen Selbstbewertungsbogen
für die Praxis. Dieser hilft den Praxen, den Ist-Zustand in ihrer
Praxis selbst zu bewerten und auf diese Weise einzuschätzen, inwieweit die in
der QM-Richtlinie geforderten Grundelemente und Instrumente des QM bereits umgesetzt
sind.
Praxiszertifizierung nach QEP®
Die Einführung und Umsetzung eines QM-Systems kann im Rahmen eines Zertifizierungsverfahren
bestätigt werden. Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der KBV.
Die Fremdbewertung und das Feedback durch neutrale Stellen bestätigen den Praxen
ihre Qualität und machen sie für Dritte transparent. Eine gesetzliche Verpflichtung
zur Zertifizierung der Praxis gibt es jedoch nicht.