Das praxisinterne Qualitätsmanagement (QM) trägt dazu bei, die Qualität medizinischer Leistungen zu erhöhen und Praxisabläufe effizienter zu gestalten. Das reicht von der Optimierung der Terminvergabe bis hin zur Erstellung und Überprüfung des Notfallplans. So kommt QM den Praxismitarbeitern ebenso zugute wie den Patienten.
Einführung von QM verpflichtend
Gemäß § 135a Abs. 2 SGB V sind alle an der vertragsärztlichen
Versorgung teilnehmenden Ärzte, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und
Psychologische Psychotherapeuten verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
(QM) einzuführen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM sind
in der am 01.01.2006 in Kraft getretenen Qualitätsmanagement-Richtlinie
vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses
geregelt. Gemäß der QM-Richtlinie gliedert sich eine vollständige
Einführung in vier Phasen, sodass die Einführung und Weiterentwicklung
des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements schrittweise erfolgt:
- Phase I: Planungsphase (max. zwei Jahre)
- Phase II: Umsetzungsphase (max. zwei weitere Jahre)
- Phase III: Überprüfungsphase (max. ein weiteres Jahr)
- Phase IV: fortlaufende Weiterentwicklungsphase
Ein praxisinternes Qualitätsmanagement ist innerhalb von vier Jahren nach
der Aufnahme der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen
Tätigkeit vollständig einzuführen (Phase I und II) und im Anschluss
an die Selbstüberprüfung (Phase III) fortlaufend weiterzuentwickeln
(Phase IV). Für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die bereits
vor dem 1.1.2006 an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen haben,
begann die Frist mit Inkrafttreten der QM-Richtlinie zum 1.1.2006.
Welches QM-System sie wählen, steht den Ärzten frei. Die QM-Richtlinie
legt jedoch die Grundelemente und Instrumente wie z.B. regelmäßige Teambesprechungen,
Checklisten, Fragebögen und mehr fest.
Die KV Berlin unterstützt ihre Mitglieder bei der Einführung von QM in ihren
Praxen und bietet Seminare zum QM-System
QEP® an.
Überprüfung durch Stichproben
Die KV Berlin ist verpflichtet, ab 2007 in jährlichen Stichproben den Einführungs-
und Entwicklungsstand von QM in den Praxen zu erheben, zu dokumentieren und
an den Gemeinsamen Bundesausschuss zu berichten. Durch die Stichprobe kann die
KV Berlin auf der Grundlage aller Ergebnisse bedarfsgerechte und praxisnahe
Angebote wie beispielsweise Workshops und Beratungsmodule zu Fragen des Qualitätsmanagements
entwickeln. Für die Erhebung der Daten erhalten durch Zufall ausgewählte Praxen
einen „Fragebogen zum Einführungs- und Entwicklungsstand“ sowie einen Selbstbewertungsbogen
für die Praxis. Dieser hilft den Praxen, den Ist-Zustand in ihrer
Praxis selbst zu bewerten und auf diese Weise einzuschätzen, inwieweit die in
der QM-Richtlinie geforderten Grundelemente und Instrumente des QM bereits umgesetzt
sind.
Praxiszertifizierung nach QEP®
Die Einführung und Umsetzung eines QM-Systems kann im Rahmen eines Zertifizierungsverfahren
bestätigt werden. Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der KBV.
Die Fremdbewertung und das Feedback durch neutrale Stellen bestätigen den Praxen
ihre Qualität und machen sie für Dritte transparent. Eine gesetzliche Verpflichtung
zur Zertifizierung der Praxis gibt es jedoch nicht.
Um den Praxen/MVZ, die zur Umstellung von QEP 2005 auf QEP 2010 das neue QEP-Manual nutzen wollen, ausreichend Zeit für die Überarbeitung ihres QM-Systems zu geben,
wird die Übergangsfrist für die Zertifizierung nach QEP 2005 bis zum 30.06.2013 verlängert (es gilt das Vertragsdatum des Zertifizierungsvertrages). Ab 1. Juli 2013 werden Zertifizierungen gemäß QEP-Qualitätsziel-Katalog Version 2010 durchgeführt.
Wichtig
Gemäß der derzeit gültigen QM-Richtlinie ist eine Zertifizierung
gesetzlich nicht vorgeschrieben!
„Mein PraxisCheck“ – für mehr Sicherheit in der Praxis
Mit der elektronischen Checkliste "Mein
PraxisCheck" können Vertragsärzte und -psychotherapeuten
jetzt unkompliziert online testen, wie es um die Informationssicherheit der
eigenen Praxis steht. Das neue Serviceangebot der KBV ermöglicht einen
schnellen Überblick, wie Datenschutz und Datensicherheit in der Praxis
noch optimiert werden können. Der Test dient ausschließlich der Selbstbewertung.
Er dauert zirka 15 Minuten und man erhält sofort einen Ergebnisbericht
mit konkreten Hinweisen, Anregungen und Linktipps zu weiterführenden Informationen.
Patientenbefragung mit ZAP-Fragebogen
Ergebnisse einer Patientenbefragung geben der Einrichtung Informationen
über die Zufriedenheit und Wünsche der Patienten sowie Tipps zur Verbesserung.
Gemäß der derzeit gültigen QM-Richtlinie
sollte eine Patientenbefragung als Bestandteil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements,
möglichst mit validen Instrumenten erfolgen. Mit dem von der Medizinischen
Hochschule Hannover entwickelten Fragebogen
zur Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung – Qualität aus Patientenperspektive
(ZAP) und dem dazugehörigen Auswertungstool können anonyme,
schriftliche Patientenbefragungen durchgeführt und ausgewertet werden.
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