KV und Kassen entscheiden in gemeinsamen Gremien
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin regelt mit den Krankenkassen die Umsetzung des Vertrages zum
DMP Koronare Herzkrankheit in gemeinsamen Gremien:
- Arbeitsgemeinschaft zur Entgegennahme der Datensätze, ihrer Pseudonymisierung
und Repseudonymisierung: Sie beauftragt eine Datenstelle mit der Entgegennahme,
Erfassung, Prüfung und Pseudonymisierung der Daten sowie der Weiterleitung
der Daten an die gemeinsame Einrichtung.
- Gemeinsame Einrichtung zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der ärztlichen
Qualitätssicherung, Evaluation und Vertragsumsetzung
Einschreibung, Koordination und Dokumentation
Der "koordinierende Arzt" der hausärztlichen Versorgungsebene
wendet sich zur Einschreibung, Koordination und Dokumentation an die Datenstelle
DMP. Ausnahmen: bei bisheriger Dauerbetreuung des Patienten durch den
kardiologisch qualifizierten Arzt bei medizinischer Notwendigkeit oder auf
Antrag.
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(Quelle: KV Berlin)