Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Inhalte des Disease-Management-Programms Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) mit der 20. Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung aktualisiert und an den aktuellen Wissensstand angepasst. Zudem ist das Programm um ein zusätzliches Modul zur Behandlung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz ergänzt worden.
Durch das neue Modul Herzinsuffizienz können Patienten, die am DMP KHK
teilnehmen und zusätzlich an chronischer systolischer Herzinsuffizienz
leiden, umfassender und zielgerichteter behandelt werden. Die Herzinsuffizienz
muss durch ein bildgebendes Verfahren, z.B. eine Echokardiographie, gesichert
sein.
Das Modul ist der erste Schritt zu einer besseren Berücksichtigung von
Multimorbidität im Rahmen der DMPs. Es startet in der KV-Region Berlin
am 01.07.2010. Zur Bestätigung der Teilnahme ist die elektronische Dokumentation
zum DMP KHK um ein Datenfeld „Modul-Teilnahme Chronische Herzinsuffizienz“
erweitert worden. Die Praxisverwaltungssysteme sind bereits zum 1. Juli 2009
entsprechend angepasst worden. Eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht
erforderlich. Die Teilnahme des Patienten endet automatisch mit dem Ende der
Teilnahme am DMP KHK.
Durch die gezielte Behandlung der Herzinsuffizienz im Modul soll das Fortschreiten
der Erkrankung vermieden oder verlangsamt werden. Neben nichtmedikamentösen
Maßnahmen wie der Empfehlung zu regelmäßigem körperlichen
Training oder zur Begrenzung der Flüssigkeitsaufnahme umfasst das Modul
detaillierte Empfehlungen zur Medikation der Patienten. Ergänzend sollen
die teilnehmenden Ärzte die Indikation zu speziellen interventionellen
Maßnahmen prüfen (kardiale Resynchronisationstherapie und Therapie
mit implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren). Darüber hinaus ist ein
Monitoring von Belastbarkeit, Volumenstatus und Körpergewicht der Patienten
vorgesehen. In mindestens halbjährlichen Abständen sollen relevante
Laborwerte kontrolliert werden. Auch die Anlässe für Überweisungen
zum Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung sind im Modul definiert.
Die Aktualisierung des DMP KHK betrifft unter anderem die Empfehlungen zur
medikamentösen und interventionellen Therapie der KHK-Patienten sowie zur
Koronarrevaskularisation.
Das neue Modul ist vertraglich zum 30.06.2010 vereinbart worden, die Vergütungsvereinbarung
zum 01.07.2010.
Detaillierte Informationen zu den aktualisierten Inhalten des DMP KHK und zum
neuen Modul Herzinsuffizienz finden Sie hier.