Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten so genannte Disease-Management-Programme (DMP) an. Das Risikostrukturausgleichs-Reformgesetz von 2002 bietet den Krankenkassen einen finanziellen Anreiz, solche strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke aufzulegen.
In Berlin werden zurzeit folgende DMP mit Beteiligung der Kassenärztlichen
Vereinigung Berlin angeboten:
Die Krankenkassen haben zudem mit einzelnen Ärzten Verträge über dieses
DMP abgeschlossen:
Dokumentation und Versand elektronisch
Die Behandlungsdokumentation im Rahmen von Disease Management Programmen erfolgt
ebenso wie der Versand elektronisch. Informationen und Dokumente zu diesem als
eDMP bezeichneten Verfahren sind auf einer speziellen eDMP-Seite
bereitgestellt.
Optimale Behandlung dank strukturierter Versorgungskette
Durch DMP sollen die Symptome und der Verlauf chronischer Krankheiten
hinausgezögert oder eingedämmt werden. Der Patient wird in einer
strukturierten Behandlungskette behandelt und stärker in den Behandlungsprozess
eingebunden. Dazu legt der koordinierende Arzt mit ihm den Behandlungsverlauf,
Therapieziele und Untersuchungstermine fest.
Die Behandlung verläuft nach standardisierten Vorgaben, bei der alle
Therapieschritte wie Behandlung, Rehabilitation und Pflege auf der Grundlage
evidenzbasierter Leitlinien aufeinander abgestimmt werden. Zur Qualitätskontrolle
müssen Ärzte den Behandlungsverlauf regelmäßig dokumentieren.
Gemeinsamer Bundesausschuss legt DMP-Anforderungen fest
Die Anforderungen für DMP werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) beschlossen und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Festlegung in
einer Rechtsverordnung empfohlen. Der G-BA überprüft dabei die Anforderungen
regelmäßig und aktualisiert sie bei Bedarf. Die wissenschaftlichen Grundlagen
für DMP erarbeitet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG). Die Umsetzung der DMP wird regional von den
Krankenkassen mit Ärzten und anderen Leistungserbringern verhandelt und vom
Bundesversicherungsamt zugelassen. Nach der Zulassung können sich Patienten bei
den beteiligten Ärzten oder Krankenhäusern einschreiben.
(Quelle: KV Berlin)