In Berlin können Ärzte und Patienten seit dem 01.01.07 am Disease-Management-Programm Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) teilnehmen.
Ärzte und Patienten können sich für die Teilnahme an diesem DMP freiwillig
einschreiben. Jedoch sollten Ärzte beachten, dass sich ihre Patienten nur in
eines der Programme DMP COPD oder DMP Asthma bronchiale einschreiben
können. Die Unterlagen für die Patienten werden dem Arzt nach Erhalt der Abrechnungsgenehmigung
durch den Paul Albrechts-Verlag zur Verfügung gestellt.
Das gilt für die Teilnahme der Ärzte
Ärzte, die am Programm teilnehmen wollen, müssen eine Teilnahmeerklärung bei
der Abteilung Qualitätssicherung abgeben. Sie erhalten dann eine Abrechnungsgenehmigung.
Erst wenn diese vorliegt, können die Leistungen abgerechnet werden. Die Teilnahme
ist – wie auch für Patienten – freiwillig.
Vergütung
Neben der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen nach EBM werden für eingeschriebene
Versicherte die Leistungen nach diesen Verträgen (Ersteinschreibung, Folgedokumentation,
Betreuung des Versicherten, Patientenschulungen) außerhalb der budgetierten
Gesamtvergütung vergütet.
Arzneimitteltherapie als Praxisbesonderheit
Seit 01.01.07 gilt der Einsatz von Arzneimitteln nach der RSAV-Anforderung
an die DMP Asthma bronchiale und DMP COPD als Praxisbesonderheit, soweit er
die entsprechenden Durchschnittskosten der Fachgruppe übersteigt.
(Quelle: KV Berlin)