Seit Juli 2004 können Berliner Ärzte am DMP Brustkrebs teilnehmen.
An dem Vertrag, den die Krankenkassen mit bestimmten Krankenhäusern
abgeschlossen haben, ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin zwar nicht beteiligt, jedoch übernimmt
sie die Abrechnung. Hier können sich Vertragsärzte einen Überblick
verschaffen:
Abrechnung
Fragen rund um die Abrechnung regelt die Ergänzungsvereinbarung zum DMP
Brustkrebs. Dazu gehört zum Beispiel:
- Teilnehmende Ärzte rechnen ihre Leistungen für eingeschriebene
Patienten über die KV ab.
- Medizinische Leistungen im Rahmen des DMP bleiben Teil des Sicherstellungsauftrages
der KV Berlin. Dazu zählen medizinische Leistungen aus den Bereichen Radiologie,
Gynäkologie, Chemo- und Strahlentherapie sowie Labormedizin. Diese werden
weiterhin nach dem EBM abgerechnet.
- Auch die extrabudgetär vereinbarten Leistungen müssen Ärzte
über die KV Berlin abrechnen.
- Einschreibungsunterlagen der Patienten und Dokumentationsbögen
müssen an die Datenstelle DMP gesendet werden.
Ärzte beantragen DMP-Teilnahme bei Kassen
Ärzte müssen ihre Teilnahme am DMP Brustkrebs bei der Arbeitsgemeinschaft
der Krankenkassenverbände beantragen, da die KV Berlin nicht Vertragspartner
ist. Teilnahmeanträge und weitere Informationen erhalten Ärzte bei der
Gemeinsamen Kommission der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände.
Praxisgebühr
Die DMP Brustkrebs-Teilnehmer einiger gesetzlicher Krankenkassen sind von der
Praxisgebühr für dieses Chronikerprogramm befreit. Patienten sollten sich unbedingt
bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob dies auch für sie zutrifft.
(Quelle: KV Berlin)