In Berlin können Ärzte und Patienten seit dem 01.01.07 am Disease-Management-Programm Asthma teilnehmen. Die KV Berlin und die Berliner Krankenkassenverbände haben dazu einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.
Ärzte, die am Programm teilnehmen wollen, müssen eine Teilnahmeerklärung bei
der Abteilung Qualitätssicherung abgeben. Sie erhalten dann eine Abrechnungsgenehmigung.
Erst wenn diese vorliegt, können die Leistungen abgerechnet werden. Die Teilnahme
ist – wie auch für Patienten – freiwillig.
Vergütung
Neben der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen nach EBM werden für eingeschriebene
Versicherte die Leistungen nach diesen Verträgen (Ersteinschreibung, Folgedokumentation,
Betreuung des Versicherten, Patientenschulungen) außerhalb der budgetierten
Gesamtvergütung vergütet.
Arzneimitteltherapie als Praxisbesonderheit
Seit 01.01.07 gilt der Einsatz von Arzneimitteln nach der RSAV-Anforderung
an die DMP Asthma bronchiale und DMP COPD als Praxisbesonderheit, soweit er
die entsprechenden Durchschnittskosten der Fachgruppe übersteigt.
(Quelle: KV Berlin)