In Berlin können Ärzte und Patienten seit dem 01.01.07 am Disease-
Management-Programm Asthma teilnehmen. Die KV Berlin und die Berliner Krankenkassenverbände haben dazu einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.
Ärzte, die am Programm teilnehmen wollen, müssen eine Teilnahme-
erklärung bei der Abteilung Qualitätssicherung abgeben. Sie erhalten dann eine
Abrechnungsgenehmigung. Erst wenn diese vorliegt, kön-
nen die Leistungen abgerechnet werden. Die Teilnahme ist – wie auch für Patienten
– freiwillig.
Vergütung
Neben der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen nach EBM werden für eingeschriebene
Versicherte die Leistungen nach diesen Verträgen (Ersteinschreibung, Folgedokumentation,
Betreuung des Versicherten, Patientenschulungen) außerhalb der budgetierten
Gesamtvergütung vergütet.
Arzneimitteltherapie als Praxisbesonderheit
Seit 01.01.07 gilt der Einsatz von Arzneimitteln nach der RSAV-Anfor-
derung an die DMP Asthma bronchiale und DMP COPD als Praxisbe-
sonderheit, soweit er die entsprechenden Durchschnittskosten der Fachgruppe
übersteigt.
(Quelle: KV Berlin)