Die Prüfungsmethoden reichen von Fortbildungsnachweisen über Hygienekontrollen bis hin zur jährlichen Prüfung.
In Berlin unterliegt bereits jede zweite Untersuchungs- und
Behandlungsmethode einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und damit
Genehmigungspflicht. Etwa 30 bis 40 Prozent der genehmigungspflichtigen
Leistungen unterliegen weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen. Dabei wird unter
anderem geprüft, ob der Arzt oder Psychotherapeut entsprechend der zugrunde
liegenden Richtlinien diagnostiziert und therapiert hat. Andere Instrumente
wiederum dienen der Überprüfung der fachlichen Qualifikation. Dazu zählen:
Einzelfallprüfungen nach Stichproben
Zur Kontrolle des Behandlungsergebnisses führt die KV Einzelfallprüfungen
durch. Dies betrifft zum Beispiel die Bereiche Ultraschall, Radiologie,
Langzeit-EKG, Herzschrittmacherkontrolle und Methadon-Substitution. Dabei
müssen jährlich rund 12 Prozent der Praxen jeweils 8 bis 10
Patientendokumentationen zur Überprüfung einreichen, die stichprobenartig
ausgewählt werden.
Regelmäßige Prüfungen
Ärzte, die zum Beispiel kurative Mammographie durchführen, sind
verpflichtet, sich alle zwei Jahre einer Prüfung zu unterziehen. Dabei wird das
fachliche Können und die Qualität der Röntgenaufnahmen und deren Befundung
kontrolliert.
Mindestzahl an Untersuchungen bzw. Behandlungen
Bei anderen Leistungen wiederum ist vorgeschrieben, dass die Ärzte jährlich
eine bestimmte Mindestzahl von Untersuchungen bzw. Behandlungen erbringen. So
müssen Ärzte, die mit einem Linksherzkatheter arbeiten, jedes Jahr mindestens
100 diagnostische und mindestens 50 therapeutische Linksherzkatheter-Leistungen
durchführen.
Praxisbegehung
Im Bereich ambulante Operationen und Schmerztherapie finden im Rahmen der mit
den Krankenkassen geschlossenen Strukturverträge Praxisbegehungen statt. Dabei
werden die räumlichen, hygienischen und organisatorischen Voraussetzungen
kontrolliert.
Hygienekontrollen
Regelmäßige Hygienekontrollen finden zum Beispiel in den Bereichen
ambulantes Operieren und Darmspiegelung statt. So wird bei der Darmspiegelung
zweimal jährlich die Hygiene der Endoskope kontrolliert.
Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen
In den zwischen der KV Berlin und den Krankenkassenverbänden abgeschlossenen
Honorarverträgen wird zunehmend auch der Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen
festgeschrieben. Beispiele: Onkologie-Vereinbarung mit der AOK Berlin und den
Ersatzkassen, Disease-Management-Programme zum Typ-II-Diabetes und zur Koronaren
Herzkrankheit.
Diese Maßnahmen gelten nur für den vertragsärztlichen, nicht für den
privatärztlichen Bereich. Erfüllt ein Arzt die vorgeschriebenen
Qualitätsstandards nicht oder weigert er sich, an der Überprüfung
teilzunehmen, kann die KV Sanktionen erlassen. Diese reichen von einer erneuten
Prüfung über die Teilnahme an einem Kolloquium und Honorarrückzahlungen bis
hin zum Entzug der Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung. Dann darf der
Arzt diese Untersuchungs- oder Behandlungsmethode für Kassenpatienten nicht
mehr erbringen.