QS-Leistung Ultraschall

Schallkopf Seit 1. April 2009 ist eine neue Ultraschall- Vereinbarung in Kraft.

Die neue Ultraschall-Vereinbarung berücksichtigt die aktuellen medizinisch-technischen Entwicklungen und trägt Änderungen der Weiterbildungsordnung und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes Rechnung. Neu eingeführt wurde insbesondere eine Abnahmeprüfung, ob das betreffende Ultraschallgerät die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Weiterhin neu ist die technische Konstanzprüfung alle vier Jahre, durch die der Arzt eine qualifizierte Rückmeldung über die technische Bildqualität bei seinem Ultraschallgerät erhält. Darüber hinaus regelt die neue Vereinbarung einheitliche Basisanforderungen an die ärztliche Dokumentation und deren regelmäßige Überprüfung durch die KV Berlin.

Bei der Umstellung auf die neue Ultraschall-Vereinbarung gelten mehrjährige Übergangsfristen.

Um einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zu geben, hat die KBV einige Informationsmaterialien zusammengestellt, die anschließend heruntergeladen werden können. Diese Erläuterungen ersetzen keinesfalls den Text der neuen Ultraschall-Vereinbarung, sondern sind lediglich als Hilfestellung zu verstehen.

Zum Herunterladen
Informationen für Ärzte mit Genemigung   980 KB | 4 Seiten
Informationen für Ärzte, die eine Genehmigung beantragen   821 KB | 5 Seiten

 

 

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Praxis-Service

Mehr zu dieser QS-Leistung

Praxisinformation zur QS-Leistung Ultraschall, Stand Dezember 2009
(PDF, 63 KB) [2 Seiten]

Dt. Ärzteblatt 26/2009 :
Änderungen der QS-Vereinbarung Ultraschall
(PDF, 34 KB) [2 Seiten]

Rechtsgrundlagen

QS-Vereinbarung
gültig seit 2003
(PDF, 645 KB) [51 Seiten]

QS-Vereinbarung
gültig ab 01.04.2009
(PDF, 350 KB) [66 Seiten]

Weiterführende Links

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