Seit 1. April 2009 ist eine neue Ultraschall-
Vereinbarung in Kraft.
Die neue Ultraschall-Vereinbarung berücksichtigt die aktuellen medizinisch-technischen
Entwicklungen und trägt Änderungen der Weiterbildungsordnung und des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabes Rechnung. Neu eingeführt wurde insbesondere eine Abnahmeprüfung, ob das betreffende Ultraschallgerät die technischen Mindestanforderungen
erfüllt. Weiterhin neu ist die technische Konstanzprüfung alle vier Jahre, durch
die der Arzt eine qualifizierte Rückmeldung über die technische Bildqualität
bei seinem Ultraschallgerät erhält. Darüber hinaus regelt die neue Vereinbarung
einheitliche Basisanforderungen an die ärztliche Dokumentation und deren regelmäßige
Überprüfung durch die KV Berlin.
Bei der Umstellung auf die neue Ultraschall-Vereinbarung gelten mehrjährige Übergangsfristen.
Um einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zu geben, hat die KBV einige Informationsmaterialien
zusammengestellt, die anschließend heruntergeladen werden können. Diese Erläuterungen
ersetzen keinesfalls den Text der neuen Ultraschall-Vereinbarung, sondern sind
lediglich als Hilfestellung zu verstehen.
Zum Herunterladen |
| Informationen für Ärzte mit Genemigung |
980 KB | 4 Seiten |
| Informationen für Ärzte, die eine Genehmigung beantragen |
821 KB | 5 Seiten |
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