QS-Leistung Vakuumbiopsie der Brust

Begleitend mit der Aufnahme der Vakuumbiopsie der Brust unter Röntgenkontrolle – sowohl für die kurative Versorgung als auch im Rahmen des Mammographie-Screenings – in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist zum 1. Oktober 2009 die "Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust" nach § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft getreten.

Um eine Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung der Vakuumbiopsie zu erhalten, müssen Ärzte ihre fachliche Befähigung durch die Vorlage der Genehmigung im Rahmen der kurativen Mammographie nachweisen.

Alternativ können Ärzte mit der Genehmigung für den Versorgungsauftrag oder zur Erbringung von Leistungen der Biopsie unter Röntgenkontrolle im Rahmen des Mammographie-Screenings eine Genehmigung beantragen.

Zusätzlich müssen 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und 25 Vakuumbiopsien unter Röntgenkontrolle nachgewiesen werden.
Hinweis: Im Rahmen einer bis 30. Juni 2011 geltenden Übergangsregelung reicht der Nachweis von jeweils 10 Biopsien; die noch fehlenden müssen dann innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Genehmigung nachgereicht werden.

Apparative Voraussetzungen

  • digitale Mammographieeinrichtung
  • technikgestützte Nadelführung

Achtung: Analoge Mammographieeinrichtungen dürfen bis zum 30. Juni 2012 weiterverwendet werden.

Abrechnung

Bitte beachten Sie: Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung

107 KB [4 Seiten]

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Aktuell

Praxis-Service

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
(PDF, 107 KB [4 Seiten])

Gerätenachweis
(PDF, 70 KB [2 Seiten])

Gerätenachweis Monitor
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Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
(PDF, 88 KB [2 Seiten])

Rechtsgrundlagen

QS-Vereinbarung Vakuumbiopsie der Brust
(PDF, 60 KB [12 Seiten])
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