QS-Leistung Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Drogenabhängigkeit ist eine behandlungsbedürftige chronische Krankheit. Die wichtigsten Therapieziele sind Sicherung des Überlebens, gesundheitliche und soziale Stabilisierung, berufliche Rehabilitation, soziale Reintegration und Opiatfreiheit.
Nach § 9 Abs. 1 der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger obliegt es den Kassenärztlichen Vereinigungen,
die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen im Einzelfall durch Stichproben zu prüfen.
Die KV Berlin hat eine "ergänzende Regelung über Qualitätsanforderungen und Beurteilungskriterien der KV Berlin
zur Qualitätsprüfung im Einzelfall durch Stichproben gemäß § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB V für Substitutionsbehandlungen Opiatabhängiger"
beschlossen. Diese ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten und ersetzt die „Regelung der KV Berlin zur Durchführung der Qualitätsprüfung
im Einzelfall durch Stichproben im Rahmen der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger“
vom 22.01.2004.
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(Quelle: KV Berlin)