QS-Leistung
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Grundlage

Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V in Berlin zwischen der KV Berlin und dem Home Care Berlin e. V. sowie allen Ersatzkassen und einzelnen Krankenkassen


Leistungen

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten soweit wie möglich erhalten, fördern und verbessern. Ziel ist es, dem Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zu seinem Verscheiden in der gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Hospizen zu ermöglichen.

SNR 99060 Beratung des behandelnden Hausarztes
SNR 99061 Beratung des Versicherten und/oder dessen Angehörigen
SNR 99062 Beratung der ausführenden SAPV-Pflegekraft
SNR 99063 Koordination der Versorgung
SNR 99064 Additiv unterstützende Teilversorgung
SNR 99065 Vollständige Versorgung
SNR 99066 Hospiz-Wochenpauschale


Wer kann die Leistung beantragen

  • alle Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin


Fachliche Anforderungen

  • Zusatzbezeichnung Palliativmedizin

oder

  • Beginn der Weiterbildung bis zum 31.12.2010

und

  • selbstständige ambulante Versorgung von mindestens 75 Palliativpatienten innerhalb der letzten drei Jahre

oder

  • mindestens einjährige klinische palliativmedizinische Tätigkeit in einem Krankenhaus innerhalb der letzten drei Jahre

und

  • Nachweis einer Kooperationsvereinbarung nach Anlage 1a mit mindestens einem spezialisiertem Leistungserbringer Palliativpflege (gemäß Anlage 1b)

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • eigenständige Adresse
  • geeignete Räumlichkeiten für die Beratung von Versicherten und Angehörigen, für Teamsitzungen und Besprechungen sowie für die Lagerhaltung von eigenen Medikamenten

Weitere Anforderungen

  • 24-Stunden-Rufbereitschaft

Sächliche Ausstattung

  • aktuell geführte und für die an der Versorgung Beteiligten jederzeit zugängliche Patientendokumentation
  • Arztkoffer/Bereitschaftstasche (Berücksichtigung der Kompatibilität der Verbrauchsmaterialien zu Medizinprodukten anderer Hersteller
  • Arzneimittel (inklusive Betäubungsmittel) für die Notfall-/ Krisenintervention

Abrechnung

Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
44 KB [2 Seiten] (alle außer PbeaKK)

44 KB [2 Seiten] (nur PbeaKK)

Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel versehen!

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(Quelle: KV Berlin)

Praxis-Service

Teilnahmeerklärung
SAPV-Vertrag
(alle außer PbeaKK)
(PDF, 44 KB) [2 Seiten]

Teilnahmeerklärung
SAPV-Vertrag
(PbeaKK)
(PDF, 44 KB) [2 Seiten]

Verordnung von SAPV:
Erläuterungen zu Muster 63
(PDF, 349 KB) [4 Seiten]

Ärztekammer Berlin:
Möglichkeit der Delegation ärztlicher Leistungen bei SAPV

Mehr Informationen

Rundschreiben (15.09.2011):
Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung von SAPV
(PDF, 52 KB [2 Seiten])

Rundschreiben (13.09.2011):
Aufwandspauschale für angestellte SAPV-Ärzte
(PDF, 60 KB [2 Seiten])

Rundschreiben (06.01.10):
Austausch von Anlage 3 (Patientendokumentation) ab 01.01.2011
(PDF, 192 KB [2 Seiten])

Rundschreiben (30.12.10):
SAPV ab 01.01.2011 auch mit Postbeamtenkrankenkasse
(PDF, 51 KB [1 Seite])

Rundschreiben (28.06.10) für:
- Vertragsärzte mit direktem Patientenkontakt:
SAPV - Verordnung dieser Leistung / Teilnahme
(PDF, 80 KB [4 Seiten])

Teilnehmerlisten SAPV

Durch den BKK LV Mitte am SAPV-Vertrag teiln. BKKn
Stand 01.01.2012
(PDF, 25 KB [2 Seiten])

Am SAPV-Vertrag teiln. Pflegeeinrichtungen
Stand 02.05.2012
(PDF, 82 KB [4 Seiten])
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