Grundlagen
Vereinbarung zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf
dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KV Berlin und der AOK Berlin –
Die Gesundheitskrankenkasse, Inkrafttreten: 01.10.2005
(48 KB) [4 Seiten]
Leistungen
- rheumatologisch verantwortlicher Arzt
SNR 99006 Zuschlag für die Überweisung an Schwerpunkt-Rheumatologen
zur Früherkennung bei Verdacht
- Schwerpunkt-Rheumatologen
SNR 99007 Zuschlag für Beginn der Frühdiagnostik
binnen zwei Wochen nach Überweisung mit Therapieplan und Rücküberweisung
SNR 99008 Zuschlag zur Behandlung eines Patienten mit einer
der in EBM-Nr. 13700 genannten Indikationen in Zusammenarbeit mit dem rheumatologisch
verantwortlichen Arzt
Wer kann die Leistung beantragen
- rheumatologisch verantwortlicher Arzt
Hausärzte und Fachärzte
- Schwerpunkt-Rheumatologen
Fachärzte für Innere Medizin, Fachärzte für Orthopädie,
Hausärztliche Internisten
Fachliche Anforderungen an den schmerztherapeutisch tätigen Arzt
- rheumatologisch verantwortlicher Arzt
Kenntnis der interdisziplinären Leitlinien der Deutschen Gesellschaft
für Rheumatologie
und
mindestens einmal pro Jahr Teilnahme an einer von der KV Berlin anerkannten
und von der ÄKB zertifizierten Fortbildungveranstaltung
- Schwerpunkt-Rheumatologen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen mit Schwerpunkt bzw. Teilgebietsbezeichnung
„Rheumatologie“
und
Kenntnis der interdisziplinären Leitlinien der Deutschen Gesellschaft
für Rheumatologie
und
ab dem zweiten Jahr der Teilnahme Betreuung von mindestens 75 GKV-Patienten
pro Quartal im Vorjahr mit einer der in EBM-Nr. 13700 genannten Indikationen,
bei denen eine Behandlung mit DMARD durchgeführt wird
und
Teilnahme an mindestens einem von der KV Berlin anerkannten und von der ÄKB
zertifizierten Qualitätszirkel pro Halbjahr
und
Teilnahme an der für die rheumatologisch verantwortlichen Ärzte
durchgeführten von der KV Berlin anerkannten und von einer Ärztekammer
zertifizierten Fortbildungsveranstaltung
und
kontinuierliche Fortbildung entsprechend § 95 d SGB V, davon mindestens
20 Punkte im Jahr im Bereich der Rheumatologie
Weitere Anforderungen
- Zusammenarbeit der Basis- und Schwerpunkt-Versorgungsebene, insbesondere
bei Frühdiagnostik und Wechsel der DMARD-Therapie
- Dokumentation des DAS, der radiologischen Progression und von Therapieabbrüchen
- nur Schwerpunkt-Rheumatologen
Formulare
Antrag
auf Abrechnungsgenehmigung / § 3 - Rheumatologisch verantwortlicher Arzt
(92 KB) [4 Seiten]
Antrag
auf Abrechnungsgenehmigung / § 4- Schwerpunkt-Rheumatologe (92 KB)
[4 Seiten]
Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie uns
diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
Bitte beachten Sie: Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen
und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung
Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der
Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
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(Quelle: KV Berlin)