Grundlage
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs.
2 SGB V zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung
zur interventionellen Radiologie) in der Fassung vom 31.08.2010, In-Kraft-Treten
1.10.2010
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Leistungen
Interventionelle Radiologie im Sinne dieser Vereinbarung beinhaltet diagnostische
Katheterangiographien sowie therapeutische Eingriffe am arteriellen Gefäßsystem.
34283 EBM Serienangiographie
34284 EBM Zuschlag für die selektive Darstellung hirnversorgender
Gefäße
34285 EBM Zuschlag für die selektive Darstellung anderer
als in der Gebührenordnungsdisposition 34284 genannter Gefäße
34286 EBM Zuschlag für die Durchführung einer interventionellen
Maßnahme
34287 EBM Zuschlag für die Verwendung eines C-Bogens
Wer kann die Leistung beantragen
- Facharzt für Radiologie
- Facharzt für Radiologische Diagnostik
- Facharzt für Diagnostische Radiologie
Fachliche Anforderungen
Diagnostische Katheterangiographien
- Facharzt für eine der o.g. Fachrichtungen
und
Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung,
Befundung und Dokumentation von mindestens 500 diagnostischen Gefäßdarstellungen
oder therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 250 kathetergestützt,
unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes innerhalb der letzten
5 Jahre vor der Antragstellung
und
Nachweis über eine mindestens einjährige überwiegende Tätigkeit
in der angiographischen Diagnostik oder Therapie unter Anleitung
Diagnostische Katheterangiographien und therapeutische Eingriffe
- Facharzt für eine der o.g. Fachrichtungen
und
Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung,
Befundung und Dokumentation von mindestens 500 diagnostischen Gefäßdarstellungen
oder therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 250 kathetergestützt
(mindestens 100 das Gefäß erweiternde und mindestens 25 das Gefäß
verschließende Maßnahmen), unter Anleitung eines zur Weiterbildung
befugten Arztes innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung
und
Nachweis über eine mindestens einjährige überwiegende Tätigkeit
in der angiographischen Diagnostik und Therapie unter Anleitung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Räumliche Voraussetzungen
- Eingriffsraum
- Wascheinrichtung
- Umkleidemöglichkeit für das Personal (getrennt vom Eingriffsraum)
- Flächen für die Lagerung, Entsorgung und Aufbereitung von Geräten
bzw. Verbrauchsmaterial
- Umkleidebereich für Patienten
- Überwachungsraum für die Nachbetreuung (bei therapeutischen
Eingriffen in räumlicher Nähe zum Eingriffsraum) gemäß § 6
Apparative Voraussetzungen
- Fachspezifisches Instrumentarium mit ausreichenden Reserveinstrumenten
- Geräte zum EKG- und Blutdruckmonitoring
- Pulsoxymeter
- Geräte zur Infusions- und Schockbehandlung
- Instrumentarium zur Reanimation und Geräte zur manuellen Beatmung,
Sauerstoffversorgung und Absaugung
- Notfallmedikamente zu sofortigem Zugriff und Anwendung
Weitere Anforderungen
Organisatorische Voraussetzungen für die Durchführung
Bei der Durchführung ist zu gewährleisten, dass
mindestens eine medizinische Fachkraft im Eingriffsraum anwesend ist
und
eine weitere medizinische Fachkraft unmittelbar zur Verfügung steht
und
ein weiterer Arzt mit Erfahrungen in der Notfallmedizin in der Einrichtung zur
Verfügung steht
Bei der Durchführung von therapeutischen Eingriffen am Gefäßsystem
ist zusätzlich zu gewährleisten, dass
ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Erfordernisses eines chirurgischen Eingriffs
die Patienten je nach Art und Schwere des Eingriffs innerhalb von höchstens
zwei Stunden in eine stationäre Einrichtung zur gefäßchirurgischen
Versorgung transportiert und dort versorgt werden können
und
schriftliche Absprachen mit der stationären Einrichtung zur Übernahme
dieser Patienten bestehen.
Organisatorische Voraussetzungen für die Nachbetreuung
Während der Nachbetreuung ist zu gewährleisten, dass
mindestens eine medizinische Fachkraft in der Einrichtung anwesend ist
und
ein Arzt mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Nachbetreuung zur
unmittelbaren Hilfestellung in der Einrichtung zur Verfügung steht.
Nach der Durchführung einer diagnostischen Katheterangiographie
am Gefäßsystem ist je nach Art und Schwere des Eingriffs zu gewährleisten,
dass der Patient in der Regel vier Stunden betreut und beobachtet wird.
Nach der Durchführung eines therapeutischen Eingriffs am Gefäßsystem
ist je nach Art und Schwere des Eingriffs zu gewährleisten, dass der Patient
in der Regel sechs Stunden betreut und beobachtet wird.
Während der ersten 24 Stunden nach einer diagnostischen Katheterangiographie
oder eines therapeutischen Eingriffs am Gefäßsystem muss sichergestellt
sein, dass ein Arzt, der über eine Genehmigung nach § 2 verfügt,
telefonisch für die Patienten zur Verfügung steht.
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der interventionellen
Radiologie
149 KB [8 Seiten]
Verpflichtungserklärung für diagnostische Angiographien
51 KB [1 Seite]
Verpflichtungserklärung für diagnostische Katheterangiographien
55 KB [2 Seiten]
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(Quelle: KV Berlin)