Grundlage
Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen
Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung), Inkrafttreten am 1.1.1999
154 KB [19 Seiten]
Leistungen
- 35100 EBM Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer
Krankheitszustände
- 35110 EBM Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
Wer kann die Leistung beantragen
haus- und fachärztlich tätige Ärzte
*Für Ärzte, die auf dem Gebiet Neurologie und Psychiatrie, Nervenheilkunde,
Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychotherapeutische
Medizin und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zugelassen sind oder die
Zusatzbezeichnung Psychotherapie bzw. Psychoanalyse führen, ist kein gesonderter
Antrag erforderlich. Sie erhalten eine automatische Berechtigung, wenn sie die
Zusatzbezeichnung im Arztregister nachgewiesen haben.
Fachliche Anforderungen gemäß § 5 Abs. 6
- haus- oder fachärztlich tätiger Arzt
und
- Nachweis über Theorieseminare von mindestens 20-stündiger Dauer,
in denen insbesondere Kenntnisse zur Theorie der Arzt-Patient-Beziehung, Kenntnisse
und Erfahrung in psychosomatischer Krankheitslehre erworben wurden
und
- Nachweis über die kontinuierliche Arbeit in Balint – oder patientenbezogenen
Selbsterfahrungsgruppen von mindestens 30 Stunden (d.h. bei Balint mindestens
15 Doppelstunden) – in regelmäßigen Abständen über
einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr
und Vermittlung und Einübung verbaler Interventionstechniken in einem
Umfang von mindestens 30 Stunden
oder
- Nachweis über entsprechend analoger Ausbildungsinhalte, z.B. im Rahmen
der Psychotherapie-Weiterbildung
oder
- Weiterbildung in Psychosomatik/Psychiatrie (ambulant/stationär)
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
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diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
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(Quelle: KV Berlin)