Grundlage
Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen
Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung), Inkrafttreten am 1.1.1999, in der
derzeit gültigen Fassung
(PDF 153 KB [19 Seiten])
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung
der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie), Inkrafttreten: 10.12.2009, in
der derzeit gültigen Fassung
PDF 1.9 MB [23 Seiten])
Leistungen
- 35111 EBM Übende Verfahren als Einzelbehandlung
- 35112 EBM Übende Verfahren als Gruppenbehandlung bei
Erwachsenen
- 35113 EBM Übende Verfahren als Gruppenbehandlung bei
Kindern und Jugendlichen
- 35120 EBM Hypnose
Wer kann die Leistung beantragen
- Psychologische Psychotherapeuten
Fachliche Anforderungen
- Psychologischer Psychotherapeut
und
- Nachweis über eine vertiefte Ausbildung mit Erwerb eingehender Kenntnisse
und Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, in der
Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie gemäß § 95c SGB V
und
- Nachweis über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in
diesen Techniken im Rahmen des o.g. Fachkundenachweises
oder
- Nachweis über jeweils zwei Kurse à 8 Doppelstunden im Abstand
von mindestens sechs Monaten für die übenden Techniken (PMR, autogenes
Training) und/oder die suggestiven Techniken (Hypnose)
Abrechnung
Psychologische Psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen
und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung
Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der
Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
84 KB [3 Seiten]
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(Quelle: KV Berlin)