Grundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit gültigen Fassung
Leistungen
- 30400 EBM Massagetherapie
- 30401 EBM Intermittierende apparative Kompressionstherapie
- 30402 EBM Unterwasserdruckstrahlmassage
- 30410 EBM Atemgymnastik (Einzelbehandlung)
- 30411 EBM Atemgymnastik (Gruppenbehandlung)
- 30420 EBM Krankengymnastik (Einzelbehandlung)
- 30421 EBM Krankengymnastik (Gruppenbehandlung)
- 30430 EBM Selektive Phototherapie*
- 30431 EBM Zuschlag für die Durchführung der Phototherapie
als Photochemotherapie*
(*ausschließlich Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten)
Wer kann die Leistung beantragen
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Orthopädie,
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Chirurgie
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenarzt
Fachliche Anforderungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
oder
Nachweis der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung/en Physikalische
Therapie und/oder Chirotherapie oder Phlebologie
oder
Nachweis über die Anstellung und Qualifikation nichtärztlicher Mitarbeiter
(staatlich geprüfter Masseur, Krankengymnast, Physiotherapeut)
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
210 KB [3 Seiten]
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diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)