QS-Leistung Vergütungsvereinbarung MRSA

Infolge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Ergänzung des § 87 Abs. 2a S. 3-6 SGB V wird zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungsabbildung bei der Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Risikopatienten neu eingeführt. Die Vergütungsvereinbarung ist zunächst bis zum 31. März 2014 befristet.


Grundlagen

Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 87 Abs. 2a SGB V, Inkrafttreten: 1.4.2012 (zunächst befristet bis 31.3.2014)
330 KB [4 Seiten]

Anpassung und Ergänzung der Vergütungsvereinbarung MRSA sowie des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung MRSA zum 01.07.2012 (zunächst befristet bis 31.03.2014)
300 KB [2 Seiten]


Leistungen

Diese Leistungen sind nur bei Risikopatienten für MRSA-Kolonisation/ MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11-13 Monate) nach Abschluss der Eradikationstherapie berechnungsfähig.

GOP 86770 Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung

GOP 86772 Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson

GOP 86774 Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung nach GOP 86772

GOP 86776 Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers

GOP 86778 Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz gemäß Anhang § 3 Nr. 2

GOP 86780 Bestätigung einer MRSA-Besiedlung durch Abstrich

GOP 86781 Ausschluss einer MRSA-Besiedlung durch Abstrich

GOP 86782 Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden

GOP 86784 Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß GOP 86782

GOP-Ablaufdiagramm für Risikopatienten

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Wer kann die Leistung beantragen

Vertragsärzte aller Fachrichtungen (Ausnahme: psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte)

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Fachliche Anforderungen

Vertragsarzt
und
Zusatzweiterbildung "Infektiologie"
oder
Teilnahme am Fortbildungsseminar "Ambulante MRSA-Versorgung" der KV Berlin
oder
erfolgreiche Durchführung des MRSA-Online-Trainings der KBV (www.mrsa-ebm.de)

Die Leistungen nach den Kostenpauschalen 86782 und 86784 können nur von Vertragsärzten mit einer Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung von GOPs des Unterabschnitts 32.3.10 EBM berechnet werden.

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Weitere Anforderungen

  • Diagnostik und ggf. ambulante Eradikationstherapie von MRSA- besiedelten sowie MRSA-infizierten Risikopatienten soll entsprechend der Inhalte der Fortbildungsseminare/des Online-Trainings und der Vorgaben des Robert Koch-Instituts erfolgen. Unterstützend sind die Kenntnisse des Euregio-Projektes MRSA-net Twente/Münsterland einzubeziehen.
  • Organisation in einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk, unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
  • Ärzte, die nur die Leistungen gemäß den GO-Nrn. 86782 und 86784 berechnen, haben neben der MRSA-Zertifizierung gemäß § 2 als Voraussetzung für die Abrechnung der GOP 86778 zusätzlich entsprechende Informationen gemäß § 3 Nr. 4 Ergänzung zur Vergütungsvereinbarung MRSA für die Netzwerkkonferenz zu erheben und im Rahmen der Konferenz zu präsentieren. 

Hinweis:
Die Teilnahme an einer MRSA-Fallkonferenz und/oder regionalen Netzwerkkonferenz ist nur berechnungsfähig, wenn diese vorab durch die KV Berlin gemäß den Vorgaben in § 3 Nr. 3 genehmigt worden ist.

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Wer gilt als MRSA-Risikopatient?

Ein MRSA-Risikopatient muss gemäß der Vergütungsvereinbarung MRSA in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:

  • Patient mit positiven MRSA-Nachweis in der Anamnese
    und/oder
  • Patient mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren:
    • chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1)
    • Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten
    • liegende Katheter (Harnblasenkatheter, PEG-Sonde etc.)
    • Dialysepflichtigkeit
    • Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektion

 

Durchführung einer weiteren Eradikationstherapie (Nr. 6 der Präambel)

Sofern ein Patient im Laufe der weiteren Sanierungsbehandlung einen positiven Kontrollabstrich aufweist, kann nach Prüfung der medizinischen Erfordernis eine zweite Eradikationstherapie vorgenommen werden, auch wenn der Patient die Voraussetzungen aus Nr. 3 Satz 2 der Präambel nicht mehr erfüllt.
Sofern eine dritte Eradikationstherapie erforderlich ist, kann diese nur nach Vorstellung des Falles in einer Fall-/ Netzwerkkonferenz erfolgen, auch wenn der Patient die Voraussetzungen aus Nr. 3 Satz 2 der Präambel nicht mehr erfüllt. Soweit keine Fall-/ Netzwerkkonferenz erreichbar ist, hat sich der behandelnde Arzt bei seinem zuständigen Gesundheitsamt/MRSA-Netzwerk entsprechend zu informieren.
Mehr als drei Eradikationstherapien nach diesem Abschnitt können in der zweijährigen Gültigkeitsphase des Beschlusses nicht abgerechnet werden.

 

Abrechnung

Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
85 KB [3 Seiten]

Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel versehen!


Einbindung in das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement (QM)

Hier finden Sie einen im Zusammenhang mit der neuen Vergütungsvereinbarung entwickelten MRSA-Musterprozess, den Sie als Hilfestellung für die Einbindung in Ihr einrichtungsinternes QM verwenden können. Bei dem Prozess handelt es sich um ein Muster, das ggf. an die individuellen Praxisgegebenheiten angepasst werden muss.

 

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(Quelle: KV Berlin)

Praxis-Service

Mehr Informationen

Rundschreiben Sept. 2012:
MRSA- GOPs im Rahmen des Berliner Projektes abrechenbar
(PDF, 170 KB [6 Seiten])

Rundschreiben an Pflegeeinrichtungen mit einer Genehmigung zum Berliner Projekt:
MRSA- GOPs abrechenbar
(PDF, 171 KB [2 Seiten])

Praxisinformation:
Ab 1. April 2012 neue Regelung zur Untersuchung und Behandlung gefährdeter Patienten
(PDF, 77 KB [5 Seiten])

Berliner MRSA-Netzwerke
(PDF, 31 KB [1 Seite])

Mehr Informationen

Themen von A - Z:
MRSA - Methicillin-resistente Staphylococcus aureus

Initiative Infektionsschutz:
Katalog messbarer Qualitätskriterien veröffentlicht
(PDF, 116 KB [2 Seiten]
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