Grundlage
Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über
die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres (Kinder-Richtlinien, Anlage 2) in der Fassung vom 26.4.1976, zuletzt
geändert am 18.6.2009, Inkrafttreten: 5.9.2009
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Leistungen
Das erweiterte Neugeborenen-Screening dient der Früherkennung von angeborenen
Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen bei Neugeborenen, die die
körperliche und geistige Entwicklung der Kinder in nicht geringfügigem
Maße gefährden.
01708 EBM Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings
gemäß Anlage 2 der Kinder-Richtlinien des G-BA
Wer kann die Leistung beantragen
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
Fachliche Anforderungen
- Facharzt der o.g. Fachrichtung
oder
- Nachweis über die Fachkunde „Laboruntersuchung“
oder
- Nachweis über die Zusatzweiterbildung „Fachgebundene Labordiagnostik“
und
- Nachweis über die persönliche Erbringung von 20.000 Tandemmassenspektrometrien
innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung
oder
- Nachweis über die regelmäßige Erbringung von Tandemmassenspektrometrien
innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigungserteilung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Ausstattung mit entsprechenden technischen Einrichtungen (gelten mit der
Akkreditierung für medizinische Laborleistungen durch die DACH)
Weitere Anforderungen
Anforderungen an die Labore
- Mindestzahl von 50.000 untersuchter Erst-Screening-Proben innerhalb eines
Jahres
- Versendung der Filterpapierkarten an die Leistungserbringer, für die
das Labor Laborleistungen nach dieser Richtlinie erbringt
- Erstellung und vierteljährliche Aktualisierung eines Verzeichnisses
der nächsterreichbaren Zentren mit pädiatrischen Stoffwechselspezialisten
oder Endokrinologien mit 24-stündiger Erreichbarkeit zur Information
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
formloser Antrag ausreichend
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(Quelle: KV Berlin)