Grundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit gültigen
Fassung
Leistungen
01730 EBM Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
bei der Frau
01735 EBM Beratung
Wer kann die Leistung beantragen
Hausärztlich tätige Ärzte
Fachliche Anforderungen
Hausärztlich tätiger Arzt
und
Nachweis einer mindestens einjährigen Weiterbildung auf dem Gebiet der
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
oder
Nachweis über die Abrechnung dieser Leistung bereits vor dem 31.12.2002
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: formlos
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(Quelle: KV Berlin)