Mit Wirkung zum 1.4.2011 hat die KV Berlin mit der KKH Allianz gemeinsam einen Vertrag für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen abgeschlossen. Grundlage der interdisziplinären Versorgung dieser Vereinbarung ist die Nationale Versorgungs-Leitlinie (NVL) Kreuzschmerz. Die darin empfohlenen Maßnahmen zur Diagnostik und Therapie bei Kreuzschmerz sollen in den Behandlungsprozess einfließen und dadurch die Versorgungsqualität verbessern.
Grundlage
Vertrag gemäß § 73c SGB V über eine interdisziplinäre
Versorgung von Patienten mit chronischem Rückenschmerz zwischen der KV
Berlin und der KKH Allianz, Inkrafttreten: 1.4.2011
190 KB [30 Seiten]
Leistungen
Leistungen des koordinierenden Arztes
- SNR 99310 Eingangserhebung (keine Feststellung eines chronisch/chronisch
rezidivierenden Rückenschmerzes)
- SNR 99311 Eingangserhebung (Feststellung eines chronisch/chronisch rezidivierenden
Rückenschmerzes)
- SNR 99312 Betreuungspauschale
- SNR 99313 Dokumentation
Leistungen des mitbehandelnden Arztes oder Psychologischen Psychotherapeuten
- SNR 99314 Mitbehandlungspauschale
Wer kann die Leistung beantragen
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Orthopädie
- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärzte für Chirurgie
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärzte für Anästhesiologie
- Fachärzte für Neurochirurgie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- hausärztlich tätige Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten
(nur in der Funktion als Mitbehandelnde)
Fachliche Anforderungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen, hausärztlich tätiger Arzt
oder Psychologischer Psychotherapeut
und
Einhaltung der Vertragsinhalte und des Versorgungsauftrages
und
Kenntnis und Berücksichtigung der NVL Kreuzschmerz in der jeweils gültigen
Version
und
kontinuierliche Teilnahme an fachspezifischen und programmrelevanten Fortbildungen
im Rahmen der Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß §
95d SGB V
und
regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln
Weitere Anforderungen
Zustimmung zur namentlichen Veröffentlichung im Verzeichnis der KV Berlin
(www.kvberlin.de)
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Teilnahmeerklärung des koordinierenden Arztes
50 KB [3 Seiten]
Teilnahmeerklärung des mitbehandelnden Arztes bzw. Psychologischen
Psychotherapeuten
50 KB [3 Seiten]
Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden
Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)