Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die KKH-Allianz haben einen Vertrag für eine verbesserte Versorgung von Patienten mit Rückenschmerzen geschlossen. Das Programm ist am 1. März 2009 gestartet. Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die teilnehmen möchten, können sich in den Vertrag einschreiben, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Ziel des Versorgungskonzeptes
Mit dem Versorgungskonzept, zu dem ein Screening sowie ein gestuftes, auf 3
Monate angelegtes Behandlungsprogramm gehören, soll eine Verbesserung der
Versorgung von Patienten mit akuten bis subakuten unteren unspezifischen Rückenschmerzen
erreicht sowie eine Chronifizierung des Schmerzes verhindert werden. Gleichzeitig
sollen Patienten mit Rückenschmerzen anderer Ursachen von einer zeitnahen
Weiterleitung in die für sie richtige Versorgungsform profitieren. Eine
Übersicht über das Versorgungskonzept und die einzelnen Behandlungsebenen
bieten die Praxisinformation
sowie eine schematische
Darstellung
Welche Ärzte können teilnehmen?
Ein breites Spektrum von Arztgruppen kann als koordinierende Ärzte (z.
B. Hausärzte, Orthopäden, Gynäkologen, Urologen) oder mitbehandelnde
Fachärzte (z. B. Orthopäden, Neurologen, Neurochirurgen, Schmerztherapeuten)
und Psychologische Psychotherapeuten teilnehmen.
Sie beantragen Ihre Teilnahme
an der Versorgung schriftlich gegenüber der KV Berlin und erhalten nach
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen eine Teilnahmebestätigung.
Voraussetzungen
Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten, die an dem Vertrag teilnehmen
möchten, müssen u.a. eine Einführungsveranstaltung
der KV Berlin besuchen, in der die Ziele, Aufgaben und Inhalte des Versorgungskonzeptes
vermittelt werden.
Nächster Termin:
24.10.2012.
Welche Versicherten können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind zunächst alle Berliner Versicherten der KKH-Allianz
mit Rückenschmerzen. Sie schreiben
sich beim Arzt in das Programm ein. Dann wird im Rahmen eines Screenings
festgestellt, ob die Patienten die Einschlusskriterien für die Behandlung
in dem Behandlungsprogramm erfüllen oder ob weiterführende diagnostische
und therapeutische Maßnahmen (z. B. stationäre Behandlung) veranlasst
werden müssen.
Vergütung
Ärzte, die an dem Vertrag teilnehmen, erhalten neben der regulären
Vergütung ihrer Leistungen ein zusätzliches Honorar von bis zu 80
Euro je Krankheitsfall. Weitere Gelder stellt die KKH-Allianz für Schulungen
bereit. Informationen zur Vergütung sind in einer Praxisinformation zusammengefasst.
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(Quelle: KV Berlin)