QS-Leistung Versorgungskonzept akuter Rückenschmerz

Icon Behandlungskonzept akuter Rückenschmerz 100x100 Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die KKH-Allianz haben einen Vertrag für eine verbesserte Versorgung von Patienten mit Rückenschmerzen geschlossen. Das Programm ist am 1. März 2009 gestartet. Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die teilnehmen möchten, können sich in den Vertrag einschreiben, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.


Ziel des Versorgungskonzeptes

Mit dem Versorgungskonzept, zu dem ein Screening sowie ein gestuftes, auf 3 Monate angelegtes Behandlungsprogramm gehören, soll eine Verbesserung der Versorgung von Patienten mit akuten bis subakuten unteren unspezifischen Rückenschmerzen erreicht sowie eine Chronifizierung des Schmerzes verhindert werden. Gleichzeitig sollen Patienten mit Rückenschmerzen anderer Ursachen von einer zeitnahen Weiterleitung in die für sie richtige Versorgungsform profitieren. Eine Übersicht über das Versorgungskonzept und die einzelnen Behandlungsebenen bieten die Praxisinformation sowie eine schematische Darstellung


Welche Ärzte können teilnehmen?

Ein breites Spektrum von Arztgruppen kann als koordinierende Ärzte (z. B. Hausärzte, Orthopäden, Gynäkologen, Urologen) oder mitbehandelnde Fachärzte (z. B. Orthopäden, Neurologen, Neurochirurgen, Schmerztherapeuten) und Psychologische Psychotherapeuten teilnehmen.

Sie beantragen Ihre Teilnahme an der Versorgung schriftlich gegenüber der KV Berlin und erhalten nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen eine Teilnahmebestätigung.

Voraussetzungen

Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten, die an dem Vertrag teilnehmen möchten, müssen u.a. eine Einführungsveranstaltung der KV Berlin besuchen, in der die Ziele, Aufgaben und Inhalte des Versorgungskonzeptes vermittelt werden.
Nächster Termin:
24.10.2012
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Welche Versicherten können teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind zunächst alle Berliner Versicherten der KKH-Allianz mit Rückenschmerzen. Sie schreiben sich beim Arzt in das Programm ein. Dann wird im Rahmen eines Screenings festgestellt, ob die Patienten die Einschlusskriterien für die Behandlung in dem Behandlungsprogramm erfüllen oder ob weiterführende diagnostische und therapeutische Maßnahmen (z. B. stationäre Behandlung) veranlasst werden müssen.

Vergütung

Ärzte, die an dem Vertrag teilnehmen, erhalten neben der regulären Vergütung ihrer Leistungen ein zusätzliches Honorar von bis zu 80 Euro je Krankheitsfall. Weitere Gelder stellt die KKH-Allianz für Schulungen bereit. Informationen zur Vergütung sind in einer Praxisinformation zusammengefasst.

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(Quelle: KV Berlin)

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