Grundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit gültigen
Fassung
Leistungen
- 07330 EBM Zusatzpauschale Behandlung eines Patienten mit
einer Funktionsstörung der Hand
- 18330 EBM Zusatzpauschale Diagnostik und/oder orthopädische
Therapie eines Patienten mit einer Funktionsstörung der Hand
Wer kann die Leistung beantragen
Fachärzte für Chirurgie, Fachärzte für Orthopädie,
Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärzte
für Plastische Chirurgie
Fachliche Anforderungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
Nachweis von 10 Fortbildungspunkten auf dem Gebiet der speziellen Handchirurgie
(innerhalb der letzten 12 Monaten vor Antragstellung und erstmalig spätestens
12 Monate nach Erteilung der Abrechnungsgenehmigung; danach kalenderjährlich
bis zum 31.12. des Jahres)
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
81 KB [2 Seiten]
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diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)