Grundlage
BKK-Vereinbarung nach § 73 c SGB V "Hallo Baby – Die ambulante
Vorsorgeinitiative in Berlin" mit dem BKK LV Mitte zur besonderen ambulanten
Versorgung von schwangeren Versicherten im Versorgungsmodell "Hallo Baby"
1.5 MB [17 Seiten]
Leistungen
- SNR 99405 Pauschale gemäß § 3 (Ausnahme: Abs. 2 (d))
- SNR 99406 Oraler Glukosetoleranztest gemäß § 3 Abs. 2 (d)
Wer kann die Leistung beantragen
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachliche Anforderungen
- Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
und
- Genehmigung zur Durchführung der geburtshilflichen Basisdiagnostik
(AK 9.1 Schwangerschaftsdiagnostik)
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Teilnahmeerklärung zur BKK-Vereinbarung "Hallo Baby –
die ambulante Vorsorgeinitiative in Berlin"
102 KB [2 Seiten]
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Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)