QS-Leistung "Hallo Baby"

Grundlage

BKK-Vereinbarung nach § 73 c SGB V "Hallo Baby – Die ambulante Vorsorgeinitiative in Berlin" mit dem BKK LV Mitte zur besonderen ambulanten Versorgung von schwangeren Versicherten im Versorgungsmodell "Hallo Baby"

1.5 MB [17 Seiten]


Leistungen

  • SNR 99405 Pauschale gemäß § 3 (Ausnahme: Abs. 2 (d))
  • SNR 99406 Oraler Glukosetoleranztest gemäß § 3 Abs. 2 (d)


Wer kann die Leistung beantragen

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe


Fachliche Anforderungen

  • Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
    und
  • Genehmigung zur Durchführung der geburtshilflichen Basisdiagnostik (AK 9.1 Schwangerschaftsdiagnostik)


Abrechnung

Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Teilnahmeerklärung zur BKK-Vereinbarung "Hallo Baby – die ambulante Vorsorgeinitiative in Berlin"
102 KB [2 Seiten]

 

Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel versehen!

 

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(Quelle: KV Berlin)

Praxis-Service

Teilnahmeerklärung des Arztes
(PDF, 102 KB [2 Seiten])

Teilnahmeerklärung der Versicherten
(PDF, 60 KB [1 Seite])

Mehr Informationen

Am "Hallo Baby"-Vertrag teilnehmende BKKn
Stand: 30.03.2012
(PDF, 13 KB [1 Seite])

Am "Hallo Baby"-Vertrag teilnehmende Ärzte
Stand: 20.04.2012
(PDF, 24 KB [5 Seiten])

Rundschreiben 20.03.2012
Beitritt von BKKn zu den Verträgen "Starke Kids" und "Hallo Baby"
(PDF, 90 KB [1 Seite])
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