Grundlage
Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten)
in Verbindung mit der
Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung
von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu Blutreinigungsverfahren)
Leistungen
GOP 13600 bis 13602, 13610 bis 13612 EBM
Wer kann die Leistung beantragen
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung "Nephrologie"
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Anforderungen
Schwerpunktbezeichnung Nephrologie, d.h. mit speziellen Kenntnissen auf dem
Gebiet der Nierenkrankheiten
und
für Kinderdialyse:
Arzt mit der Gebietsbezeichnung Kinderheilkunde sowie speziellen Kenntnissen
auf dem Gebiet der Nierenkrankheiten bei Kindern und erfolgreiche Teilnahme
an einem Kolloquium.
Organisatorische und apparative Voraussetzungen
- Der Arzt muss bestimmte Dialyseverfahren vorhalten. Für den Fall, dass
der Arzt oder die Einrichtung nicht alle Verfahren und Formen selbst durchführen
kann, muss er diese Verfahren durch Kooperation mit benachbarten Dialysepraxen
oder anderen Dialyseeinrichtungen sicherstellen.
- Bei der Dialyse von Erwachsenen muss der Arzt eine Kooperation mit einem
Transplantationszentrum nachweisen.
- Bei der Dialyse von Kindern muss der Arzt neben der notwendigen Anzahl
von Dialyseplätzen nachweisen, dass die pädiatrische und psychosoziale
Betreuung gewährleistet ist und eine Kooperation mit einem Transplantationszentrum
für Kinder besteht.
- Gerätenachweis für Hämodialysegeräte
- Gerätenachweis für Umkehrosmose
- Mindestausstattung zur Behandlung von Notfällen
Vorraussetzungen für die Abrechnung von Dialyseleistungen
Erforderlich für die Abrechnung von Dialyse-Leistungen ist die elektronische
Dokumentation von Dialysedaten entsprechend der Anlage 1 bis 3 der Richtlinie
zur Sicherung der Qualität von Dialyseleistungen nach §§ 136
und 136a SGB V.
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Dialyse
138 KB [6 Seiten]
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(Quelle: KV Berlin)