Grundlage
Qualitätsgesicherte Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit gültigen
Fassung
Leistungen
30200 EBM Chirotherapeutischer Eingriff
30201 EBM Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule
Wer kann die Leistung abrechnen
- Hausärztlich und fachärztlich tätige Ärzte
Fachliche Anforderungen
- Hausärztlich oder fachärztlich tätiger Arzt
und
- Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung
„Chirotherapie“
Abrechnung
Ein gesonderter Antrag ist nicht zu stellen. Bei Vorliegen der Zusatzbezeichnung
„Chirotherapie“ im Arztregister erhalten Sie automatisch eine Abrechnungsgenehmigung*.
*Einige Facharztgruppen erhalten mit ihrer Zulassung automatisch eine Genehmigung
für bestimmte qualitätsgesicherte Leistungen, wenn die entsprechende
Urkunde im Arztregister vorliegt. So erhalten Fachärzte für Chirotherapie
bei der Zulassung etwa die Erlaubnis zur Abrechnung aller chirotherapeutischen
Leistungen.
(Quelle: KV Berlin)