QS-Leistung:
Berliner Projekt - Die Pflege mit dem Plus

Zum 1.7.2011 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin mit den bisher am Berliner Projekt teilnehmenden Krankenkassen einen neuen Vertrag nach § 73 c SGB V zum Berliner Projekt - die Pflege mit dem Plus geschlossen. Dieser Vertrag löst die ehemalige Rahmenvereinbarung des Berliner Projektes, die zum 30.6.2011 endet, ab. Ziel des neuen Vertrages ist es, die qualitätsgesicherte Versorgung insbesondere chronisch, multimorbider und psychisch Erkrankter in stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten und darüberhinaus durch die besondere ärztliche Versorgung weiterzuentwickeln.

Grundlage

Berliner Projekt – Die Pflege mit dem Plus, Vertrag gemäß § 73 c SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, der IKK Brandenburg und Berlin, der BAHN-BKK, der Siemens-Betriebskrankenkasse, Inkrafttreten: 1.7.2011
1.2 MB [29 Seiten]

Leistungen

SNR 99889 Pauschale pro Versicherten am Tag*

*In dieser Pauschale sind nicht die Leistungen zur Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) (nach EBM) sowie der Impfleistungen enthalten.

Wer kann am Vertrag teilnehmen

  • FÄ für Innere Medizin
  • FÄ für Allgemeinmedizin
  • Praktische Ärzte oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen sowie
  • stationäre Pflegeeinrichtungen

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen für Vertragsärzte

  • (Fach-) Arzt einer der o.g. Fachrichtungen
    und
  • Eintrag im Arztregister
    und
  • eigenverantwortliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V im Rahmen von anerkannten Qualitätszirkeln oder durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entsprechend dem Behandlungsbedarf des Bewohnerklientels der Projekteinrichtung
    und
  • Nachweis über die Kooperation des Vertragsarztes mit einer oder mehrerer Pflegeeinrichtungen, die nach § 140 a SGB V i.V.m. § 92 b SGB XI am Vertrag zum Berliner Projekt teilnehmen und über eine Bestätigung der Krankenkassen zur Teilnahme verfügen (Bereits bestehende Kooperationen, die der KV Berlin im Rahmen es Berliner Projekts vorliegen, müssen nicht erneut nachgewiesen werden.)

Teilnahmevoraussetzungen für stationäre Pflegeeinrichtungen

  • Nachweis über eine Ermächtigung nach § 31 Ärzte-ZV
    oder
  • Nachweis über eine Ermächtigung nach § 119 b SGB V
    und
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Vertrag nach § 140 a SGB V i.V.m. § 92 b SGB XI zum Berliner Projekt sowie über eine Bestätigung der Krankenkassen gemäß § 3 Abs. 2 (Bereits bestehende Kooperationen, die der KV Berlin im Rahmen des Berliner Projekts vorliegen, müssen nicht erneut nachgewiesen werden.)
    und
  • Meldung der für die ärztliche Versorgung nach diesem Vertrag angestellten Ärzte und deren Beschäftigungsumfang an die KV Berlin
    und
  • Benennung eines Leiters (Sofern dieser nicht Mitglied der KV Berlin ist, gelten für ihn entsprechend die sich aus § 81 Abs. 5 SGB V sowie aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten.)

und für die in der stationären Pflegeeinrichtung angestellten Ärzte

  • eigenverantwortliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V im Rahmen von anerkannten Qualitätszirkeln oder durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entsprechend dem Behandlungsbedarf des Bewohnerklientels der Projekteinrichtung


Abrechnung

Bitte beachten Sie: Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Teilnahmeerklärung

119 KB [5 Seiten]

Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel versehen!

(Quelle: KV Berlin)

Praxis-Service

Teilnahmeerklärung
(PDF, 119 KB) [5 Seiten]

Praxisinformation zum Vertragsinhalt
(PDF, 180 KB) [4 Seiten]

Anlage 3 zum Vertrag:
Muster-Kooperationsvertrag

(PDF, 73 KB) [8 Seiten]

Mehr Informationen

Rundschreiben vom 10.04.2012:
Berliner Projekt / Änderung ab 01.04.2012 - Vergütung pro Kalendertag
(PDF, 57 KB [1 Seite])
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