QS-Leistung Phototherapeutische Keratektomie PTK
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18.07.2006 beschlossen, die phototherapeutische Keratektomie (PTK) mit dem Excimer-Laser bei folgenden Indikationen in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen:
- rezidivierende Hornhauterosion,
- oberflächliche Hornhautnarben,
- Hornhautdystrophie,
- Hornhautdegeneration und
- oberflächliche Hornhautirregularitäten (außer Pterygium).
Die Einführung der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung zur phototherapeutischen Keratektomie, gültig ab 01.10.2007, soll nunmehr als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der phototherapeutischen Keratektomie sichern, indem sie die fachlichen, apparativen und organisatorischen Voraussetzungen zur Erlangung dieser Genehmigung festlegt.
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(Quelle: KV Berlin)