Grundlage
Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB
V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie
und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik
und -therapie) vom 10.2.1993, in der ab 1.10.2009 gültigen Fassung
170 KB [29 Seiten]
Leistungen
GOP 34600 Osteodensitometrische Untersuchung
Wer kann die Leistung beantragen
- Ärzte, die durch ihre Weiterbildung zur Durchführung von Osteodensitometrien
berechtigt sind
Fachliche Anforderungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
Grundkurs im Strahlenschutz nach Richtlinie "Fachkunde nach RöV,
Anlage 1 Nr. 1.1" oder Grundkurs beim Umgang mit umschlossenen radioaktiven
Stoffen nach Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A 3 Nr.
1.1", soweit die entsprechenden Fachkunden nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der
Röntgenverordnung bzw. § 6 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung nicht
vorliegen
und
selbständige Durchführung von 50 Untersuchungen unter Anleitung eines
nach dieser Vereinbarung in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit
selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Befundung
Änderung zum 01.10.2009: Da die Knochendichtemessung
nunmehr auch zum Weiterbildungsinhalt von Orthopäden und Unfallchirurgen gehört,
müssen diese Fachgruppen kein Kolloquium zur Genehmigungserteilung mehr absolvieren.
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Osteodensitometrie
140 KB [7 Seiten]
Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden
Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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