QS-Leistung "Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation"

Seit 01.04.07 dürfen nur noch Ärzte diese Leistung verordnen (Verordnung auf Formular 61), die dafür eine Genehmigung von der KV Berlin erhalten haben. Ärzte, die im Rahmen eines Versorgungsauftrages für chronisch niereninsuffiziente Patienten an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, können die Verordnung delegieren. Die Bundesmantelverträge wurden entsprechend geändert (Anhang 9.1.3 BMV-Ä/EKV).

Verordnung nur mit KV-Genehmigung

Seit dem Auslaufen der Übergangsregelung zum 31.03.07 gilt: Wer diese QS-Leistung vom 01.04.07 an verordnen will, braucht einen Qualitätsnachweis von der KV Berlin. Dies sehen bundesweit geltende Richtlinien vor. Dazu müssen Ärzte eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung "Physikalische und Rehabilitative Medizin"
  • Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin" oder "Rehabilitationswesen"
  • Erwerb der fakultativen Weiterbildung "Klinische Geriatrie"
  • einjährige Tätigkeit in einer Rehabilitationseinrichtung
  • 20 Rehabilitationsgutachten im Jahr vor Antragstellung auf Genehmigung
  • Zertifikat über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungskurs 

Hinweis: Ambulante und stationäre Vorsorgekuren (Verordnung auf Formular 20a bis d) kann weiterhin jeder Vertragsarzt verordnen, genauso wie Leistungen zur Anschlussrehabilitation an eine Krankenhausbehandlung, Maßnahmen zur Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder sowie Reha-Leistungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Rehabilitationsträger fallen (z. B. gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung).

Vergütung

Die Leistung nach EBM-Ziffer 01611 unter Verwendung von Muster 61 wird innerhalb des RLV vergütet (855 Punkte).

 

Fortbildungskurse

Die fachliche Qualifikation zur Abrechnung der Leistung kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungskurs im Sinne der Qualitätssicherungsvereinbarung Rehabilitation nachgewiesen werden. Diese Fortbildungskurse müssen von einem durch die KV anerkannten Kursleiter durchgeführt werden. Die Struktur und Inhalte der 16-stündigen Fortbildung (§ 11, Abs. 2 der Rehabilitations-Richtlinien) sind in einem bundesweit geltenden Curriculum festgelegt. Die 16-stündige Fortbildung unterteilt sich in ein Selbststudium (8 h) und ein anwesenheitspflichtiges Seminar (8 h). Für das Selbststudium erhält der Teilnehmer eine CD-ROM. Für die Teilnahme an dem anwesenheitspflichtigen Seminar werden die Inhalte der CD-ROM vorausgesetzt. Das Seminar schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Die Fortbildungskurse dürfen nur von akkreditierten Kursleitern angeboten worden. Die von der KV Berlin anerkannten Kursleiter sowie die Termine der Fortbildungskurse veröffentlicht die KV Berlin im Internet. Die Veranstaltungen sind mit 21 Fortbildungspunkten zertifiziert.

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In Berlin bieten folgende anerkannte Kursleiter Fortbildungen an:

Dr. Thomas Schulz
Telefon: 030/ 84 37 060
E-Mail: schultz@pneumologen-berlin.de

Dr. Dimitrios Totkas
in Kooperation mit dem Reha Zentrum Marzahn
Allee der Kosmonauten 47
12681 Berlin
Telefon: 030/ 54 70 93 81 0

Dr. med. Friedel Hartmann
Tel.: 03328 – 45940
E-Mail: service@hartmann-die-praxis.de

Dipl.-Med. Karen Bienek
Reha Tagesklinik im Forum Pankow
Hadlichstr. 19
13187 Berlin
Tel.: 030 / 47 51 02 0

Priv.-Doz. Dr. Martin Wallasch
St. Gertrauden-Krankenhaus
Paretzer Str. 12
10713 Berlin
Tel.: 030 / 82 72 0

Prof. Dr. med. Michael Linden
Charité Campus Mitte
Luisenstr. 13a
10098 Berlin
Tel.: 030 / 450 51 70 23

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(Quelle: KV Berlin)

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