QS-Leistung kurative Mammographie

Für die Qualitätssicherung bei der Erbringung von Leistungen der kurativen Mammographie ist am 01.01.2007 die Mammographie-Vereinbarung in Kraft getreten.

Im Rahmen der Genehmigung für die Durchführung der kurativen Mammographie müssen die Ärzte an folgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnehmen:

  • Beurteilung von Mammographieaufnahmen (Eingangsprüfung),
  • Fortbildung durch kontrollierte Selbstüberprüfung,
  • regelmäßige Überprüfung der ärztlichen Dokumentation.

Neu ist, dass die Fallsammlung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellt und nach Abschluss der Prüfung und Mitteilung der Ergebnisse an die Teilnehmer diese an die Kassenärztliche Bundesvereinigung zurückgegeben wird. Dabei sind durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung Fälle nach dem Zufallsprinzip auszutauschen. 

Eine jährliche Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt in Absprache mit den Partnern der Bundesmantelverträge, d.h. mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen.

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(Quelle: KV Berlin)

Praxis-Service

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
(PDF, 136 KB [6 Seiten])

Gerätenachweis
(PDF, 69 KB [2 Seiten])

Gerätenachweis Monitor
(PDF, 66 KB [2 Seiten])

Bestätigung Apparategemeinschaft
(PDF, 65 KB [2 Seiten])

Rechtsgrundlagen

Praxisinformation März 2011:
Neufassung der Mammographie-Vereinbarung
(PDF 58 KB [2 Seiten])

QS-Vereinbarung kurative Mammographie
(PDF, 132 KB [36 Seiten])
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