Für die Qualitätssicherung bei der Erbringung von Leistungen der kurativen
Mammographie ist am 01.01.2007 die Mammographie-Vereinbarung in Kraft getreten.
Im Rahmen der Genehmigung für die Durchführung der kurativen Mammographie müssen
die Ärzte an folgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnehmen:
- Beurteilung von Mammographieaufnahmen (Eingangsprüfung),
- Fortbildung durch kontrollierte Selbstüberprüfung,
- regelmäßige Überprüfung der ärztlichen Dokumentation.
Neu ist, dass die Fallsammlung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur
Verfügung gestellt und nach Abschluss der Prüfung und Mitteilung der Ergebnisse an die
Teilnehmer diese an die Kassenärztliche Bundesvereinigung zurückgegeben wird. Dabei
sind durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung Fälle nach dem Zufallsprinzip
auszutauschen.
Eine jährliche Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt in Absprache mit
den Partnern der Bundesmantelverträge, d.h. mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und den Spitzenverbänden der Krankenkassen.
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(Quelle: KV Berlin)