Das Langzeit-Elektrokardiogramm ist die Methode der Wahl zur nicht-invasiven Erfassung von Herzrhythmusstörungen sowie der Überwachung des Ergebnisses einer antiarrhythmischen Therapie. Langzeit-elektrokardiographische Untersuchungen dürfen in der kassenärztlichen Versorgung nur solche Ärzte durchführen, die nachgewiesen haben, daß sie die nachfolgenden Anforderungen an die persönliche Qualifikation sowie die apparativen Voraussetzungen erfüllen.
Die Qualifikationsvoraussetzungen für die QS-Leistung Langzeit-EKG sind seit
1. April 1992 in Kraft.
Die KV Berlin hat eine neue Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie zur Qualitätsprüfung im Einzelfall durch Stichproben
gemäß § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB V für Langzeit-elektrokardiographische Leistungen
beschlossen. Diese ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten und ersetzt die Richtlinien mit Beschlussfassung der VV vom 05.07.2001 sowie die „Regelung der KV Berlin zur Durchführung der Qualitätsprüfung im Einzelfall durch Stichproben für Langzeit-elektro-kardiographische Leistungen“ vom
11.10.2001.
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(Quelle: KV Berlin)