Grundlage
Vereinbarung von Qualitätsvoraussetzungen gemäß § 135
Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie
(Kernspintomographie-Vereinbarung) vom 10.2.1993 in der Fassung vom 17.9.2001
30 KB [8 Seiten]
Leistungen
34410-34460 EBM
Wer kann die Leistung beantragen
- Fachärzte für Radiologie
- Fachärzte für Diagnostische Radiologie
- Fachärzte für radiologische Diagnostik
Fachliche Anforderungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
Fachliche Anforderungen gemäß § 4 der Kernspintomographie-Vereinbarung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Anforderungen an die apparative Ausstattung in der Kernspintomographie gemäß
Anlage 1
Weitere Anforderungen
Technische Voraussetzungen
Gerätenachweis
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kernspintomographie (MRT)
112 KB [6 Seiten]
Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden
Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
zurück zur QS-Übersicht
(Quelle: KV Berlin)