QS-Leistung Kernspintomographie (MRT, MRA)

Bereits 2005 wurde die Magnetresonanz-Angiographie (MRA) in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen und damit eine dem medizinischen Fortschritt angepasste Leistung. Die MRA ist ein diagnostisches Verfahren zur Beurteilung des Gefäßsystems und stellt im Vergleich zur herkömmlichen Serienangiographie ein schonenderes Verfahren dar, weil weder ein Katheter in eine Schlagader eingeführt werden muss, noch zur Bilderzeugung Röntgenstrahlen und jodhaltige Kontrastmittel benötigt werden. Da die MRA jedoch keine therapeutische Möglichkeiten bietet, wird deren Einsatz nur teilweise andere bildgebende Leistungen ersetzen können.

Neue QS-Vereinbarung zur MRA

Die Neufassung der QS-Vereinbarung zur MRA ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. In Anbetracht der  Neuartigkeit des Verfahrens der MR-Angiographie stützt sie sich insbesondere auf die kontinuierliche Fortbildung und enthält Regelungen zu fachlichen, apparativen und organisatorischen Voraussetzungen. Außerdem schließt die Vereinbarung besondere Vorgaben zur Indikationsstellung ein: Deren Nachvollziehbarkeit wird stichprobenartig bzw. bei Venen-MRAn in jedem Fall geprüft. 

Übergangsregelung

Ärzte, die vor dem 01.10.2007 Leistungen der MR-Angiographie regelmäßig erbracht haben, erhalten eine Genehmigung, wenn sie bis zum 31.03.2008 einen Antrag stellen. Dazu müssen die fachliche Befähigung sowie die Erfüllung der apparativen und organisatorischen Anforderungen nachgewiesen werden.

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(Quelle: KV Berlin)

Praxis-Service

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
(PDF, 72 KB) [6 Seiten]

Gerätenachweis
(PDF, 33 KB) [1 Seite]

Bestätigung Apparategemeinschaft
(PDF, 41 KB) [1 Seite]

Rechtsgrundlagen

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