Grundlage
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132 e SGB V mit der Deutschen BKK
über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare
Krankheiten bei privaten Auslandsreisen (Impfvereinbarung – Ausland) und
Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff
(HPV) nach § 20 d Abs. 2 SGB V
755 KB [8 Seiten]
Leistungen
1-fach Impfung
SNR 90100 FSME
SNR 90101 Hepatitis A
SNR 90102 Hepatitis B
SNR 90103 Meningokokken
SNR 90104 Tollwut
SNR 90105 Typhus
2-fach Impfung
SNR 90106 Hepatitis A und B
SNR 90107 Hepatitis A und Typhus
SNR 90108 HPV 1. Impfung
SNR 90109 HPV 2. und 3. Impfung
Wer kann die Leistung beantragen
haus- und fachärztlich tätige Ärzte
Fachliche Anforderungen
haus- und fachärztlich tätiger Arzt
(Ausnahme: Ärzte der Fachgruppen, die gemäß § 13 Abs. 4
BMV-Ä nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden dürfen)
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung / Teilnahmeerklärung
92 KB [2 Seiten]
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