Die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist seit
dem 1. Juli 2008 laut Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für eine regelmäßige
Hautkrebs-Früherkennung werden damit von allen gesetzlichen Krankenkassen
übernommen.
Welche Ärzte?
Die GKV-Leistung Hautkrebs-Screening kann von Hausärzten (Allgemeinmediziner,
Hausarzt-Internisten, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung)
und Dermatologen erbracht werden.
Voraussetzungen
Sie benötigen dazu die Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen
Vereinigung, die nach Absolvierung einer zertifizierten achtstündigen Fortbildung
beantragt werden kann. Weiterbildungsveranstaltungen werden über die KV
Berlin sowie über die Berufsverbände angeboten. Das Antragsformular
kann direkt bei der KV Berlin/Abteilung Qualitätssicherung eingereicht
werden.
Welche Regelungen gelten für Patienten?
Ab dem Alter von 35 können gesetzlich Versicherte diese Früherkennungsuntersuchung
alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Für diese Untersuchung müssen
sie keine Praxisgebühr entrichten.
Ziel der Untersuchung
Ziel der Früherkennungsuntersuchung ist die frühzeitige Entdeckung
des Malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des Spinozellulären
Karzinoms.
Inhalt der Untersuchung
- gezielte Anamnese
- visuelle standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut
einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Körperfalten (Intertrigines)
- Befundmitteilung
- Beratung
- Dokumentation
Abrechnung
Um Hautkrebs-Screenings vollständig abrechnen zu können, ist die
elektronische Dokumentation zwingend erforderlich. Einige Soft-
warehäuser bieten diese im Rahmen der monatlichen Softwarepflege bereits
integriert und kostenfrei an, andere verlangen dafür einen Aufpreis. Auskunft
über die Handhabung erteilen die jeweiligen Anbieter.
Die elektronischen Dokumentationen müssen zusammen mit der Quartalsabrechnung
auf getrennten Datenträgern bei der KV Berlin eingereicht werden. Dies
kann mittels CD oder Diskette erfolgen.
Sonderverträge zum Hautkrebs-Screening
Die mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin vor Einführung des Hautkrebs-Screenings
geschlossenen Sonderverträge sind von den Krankenkassen inzwischen größtenteils
gekündigt worden. Im Rahmen der noch bestehenden bzw. neu geschlossenen Verträge
können Hautärzte eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs
auch bei Patienten unter 35 Jahren durchführen. Ausführlichere Informationen
zu diesen Verträgen finden Sie hier.
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(Quelle: KV Berlin)