Sonderverträge zum Hautkrebs-Screening

Sonderverträge nur noch mit Barmer GEK, BIG, TK und Knappschaft

Nach dem zum 1. Juli 2008 eingeführten Hautkrebs-Screening als Kassenleistung bieten zum 1. Januar 2012 in Berlin nur noch vier Krankenkassen ihren Versicherten über entsprechende Verträge mit der KV Berlin Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen an, die über das Maß der EBM-Leistungen hinausgehen. Im Rahmen dieser Verträge können Hautärzte eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs auch bei Patienten unter 35 Jahren durchführen.

Der Leistungsumfang wird von den Vertragspartnern extrabudgetär vergütet. Die Sonderverträge zum Hautkrebs-Screening vergüten diese Untersuchung alle 2 Jahre. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der beteiligten Krankenkassen ab dem vertraglich festgelegten Lebensjahr. In welchen Fällen die Praxisgebühr zu entrichten ist, kann der Übersicht über die in den Sonderverträgen zum Hautkrebs-Screening getroffenen Festlegungen entnommen werden.

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(Quelle: KV Berlin)

Weitere Informationen

Übersicht über die Hautscreening-Sonderverträge der KV Berlin
gültig ab 01.01.2012
(PDF, 28 KB [1 Seite])

Rundschreiben vom 16.01.2012:
Hautscreening-Vertrag mit der Knappschaft ab 01.01.2012
(PDF, 185 KB [3 Seiten])

Rundschreiben vom 19.12.2011:
Hautscreening-Vertrag mit der Barmer GEK ab 01.01.2012
(PDF, 180 KB [3 Seiten])

Rundschreiben vom 12.01.2010:
Hautscreening-Vertrag mit der TK / Kündigung durch HaMü
(PDF, 109 KB [2 Seiten])
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