Sonderverträge nur noch mit Barmer GEK, BIG, TK und Knappschaft
Nach dem zum 1. Juli 2008 eingeführten Hautkrebs-Screening als Kassenleistung
bieten zum 1. Januar 2012 in Berlin nur noch vier Krankenkassen ihren Versicherten
über entsprechende Verträge mit der KV Berlin Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen
an, die über das Maß der EBM-Leistungen hinausgehen. Im Rahmen dieser
Verträge können Hautärzte eine Untersuchung zur Früherkennung
von Hautkrebs auch bei Patienten unter 35 Jahren durchführen.
Der Leistungsumfang wird von den Vertragspartnern extrabudgetär vergütet.
Die Sonderverträge zum Hautkrebs-Screening vergüten diese Untersuchung
alle 2 Jahre. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der beteiligten Krankenkassen
ab dem vertraglich festgelegten Lebensjahr. In welchen Fällen die Praxisgebühr
zu entrichten ist, kann der
Übersicht über die in den Sonderverträgen
zum Hautkrebs-Screening getroffenen Festlegungen entnommen werden.
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(Quelle: KV Berlin)