Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten so genannte Hausarztprogramme anzubieten. Seit Inkrafttreten dieser Vorgabe sind bundesweit bereits zahlreiche Hausarztverträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie gesetzlichen Krankenkassen geschlossen worden. Die Teilnahme ist für Vertragsärzte ebenso wie für Versicherte freiwillig.
Hausarztverträge sind passgenaue Versorgungskonzepte für die Versichertenstruktur
der jeweiligen Krankenkasse, die sich je nach Vertragspartner in der konkreten
Ausgestaltung unterscheiden.
Folgende Kernpunkte sind u.a. jedoch in allen Hausarztverträgen formuliert:
- Der Hausarzt ist bei medizinischen Behandlungen in jedem Fall erster Ansprechpartner
für einen Versicherten/Patienten. Er übernimmt die Rolle des Lotsen
im Gesundheitswesen und damit die zentrale Steuerungs- und Koordinationsaufgabe.
- Der Versicherte verpflichtet sich, bei gesundheitlichen Problemen immer
erst den Hausarzt aufzusuchen. Dieser entscheidet, ob gegebenenfalls eine
Überweisung an einen anderen Facharzt erfroderlich ist. Ausgenommen von
dieser Regelung sind Gynäkologen und Augenärzte
- Der Hausarzt begleitet den Versicherten/Patienten durch die ärztliche
Versorgung und koordiniert die Übergänge zur fachärztlichen,
stationären und weiterführenden Versorgung.
- Er weist den Versicherten/Patienten auf wichtige Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
hin.
- Der Hausarzt wirkt auf ein präventives Gesundheitsverhalten des Versicherten/Patienten
hin.
Derzeit bestehen im Bereich der KV Berlin Verträge über die hausarztzentrierte
Versorgung mit folgenden Krankenkassen:
BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft
Ost
BIG – direkt gesund
Knappschaft
IKK classic
Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung der Verträge sind auf den jeweiligen
Seiten zu finden.
zurück zur QS-Übersicht
(Quelle: KV Berlin)