Überblick: Hausarztvertrag mit Knappschaft

Die AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat im Namen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einen bundesweiten Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der Knappschaft geschlossen, der am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten ist. Ziel des Vertrages: Durch eine konsequente Wahrnehmung von zentralen Koordinations- und Steuerungsaufgaben durch den Hausarzt soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung weiter optimiert werden.

1. Teilnahme des Arztes

2. Teilnahme des Versicherten

3. Kampagnenzeit für Disease-Management-Programme

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1. Teilnahme des Arztes


Wie können Ärzte am Hausarztvertrag mit der Knappschaft teilnehmen?

Für die Teilnahme am Hausarztvertrag der Knappschaft füllen Ärzte die Teilnahmeerklärung aus und versenden diese an die KV Berlin.


Welche Ärzte können am Hausarztvertrag mit der Knappschaft teilnehmen?

Am Hausarztvertrag der Knappschaft können alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, wie z.B. Hausärzte oder Kinderärzte, teilnehmen, sofern sie die folgenden Qualitätsanforderungen des Vertrages erfüllen:

  • Jährliche fachliche Fortbildungen, bei denen mindestens eines der folgenden Themen Inhalt ist:
    - Patientenzentrierte Gesprächsführung,
    - Psychosomatische Grundversorgung,
    - Palliativmedizin,
    - Allgemeine Schmerztherapie oder
    - Geriatrie.
  • Jährliche Teilnahme an einem anerkannten Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie
  • Behandlung der teilnehmenden Versicherten nach evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Praxis
  • Führung eines einrichtungsinternen indikatorengestützten Qualitätsmanagements
  • Beteiligung an einem Disease-Management-Programm der Knappschaft
  • Verwendung von zertifizierter Praxissoftware und E-Mail
  • Anwendung der noch zu vereinbarenden Grundsätze zum Arzneimittelmanagement

Auch angestellte Ärzte und Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren tätig sind, können am Hausarztvertrag mit der Knappschaft teilnehmen, sofern sie die o. g. Qualitätsanforderungen erfüllen.


Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen möchten, müssen an DMP (Disease Management Programm bzw. strukturiertes Behandlungsprogramm) teilnehmen. Müssen die Ärzte an allen DMP´s der Knappschaft teilnehmen oder ist die Teilnahme an einem DMP ausreichend?

Die Teilnahme an einem DMP der Knappschaft reicht aus.


Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen möchten, müssen eine E-Mail-Adresse vorweisen. Ist der Nachweis einer E-Mail-Adresse obligate Teilnahmevoraussetzung?

Ja. Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen möchten, müssen eine E-Mail-Adresse nachweisen, um beispielsweise am elektronischen Mailing teilnehmen zu können. Über das elektronische Mailing stellt die Knappschaft den teilnehmenden Ärzten beispielsweise Arzneimittelinformationen zur Verfügung. Das Mailing wird derzeit noch entwickelt.

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2. Teilnahme des Versicherten

Wie können Patienten am Hausarztvertrag teilnehmen?

Patienten, die am Hausarztvertrag der Knappschaft teilnehmen möchten, füllen die Teilnahmeerklärung aus und geben diese in der Arztpraxis ab. Die Teilnahmeerklärungen können von den teilnehmenden Ärzten bei der KV Berlin angefordert werden.


An wen und auf welchem Weg übersendet der teilnehmende Arzt die unterschriebene Teilnahmeerklärung des Patienten?

Die Teilnahmeerklärung besteht aus 3 Seiten.
Seite 1 wird vom Arzt postalisch an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, versendet. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein wurde mit der zentralen Erfassung der Teilnahmeerklärungen beauftragt.
Seite 2 der Teilnahmeerklärung verbleibt als Beleg für den Arzt in der Arztpraxis.
Seite 3 erhält der Patient.


Welche Patienten sind teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der Knappschaft (ohne Altersbeschränkung).


Sind eingeschriebene Versicherte von der Praxisgebühr befreit?

Nein. Eingeschriebene Versicherte sind nicht von der Praxisgebühr befreit.


Erhalten eingeschriebene Versicherte eine „Hausarzt-Card“ oder einen Aufkleber für die Versichertenkarte?

Nein. Es ist keine „Hausarzt-Card“ oder eine Kennzeichnung der Versichertenkarte vorgesehen.


Vergütung

Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte erhalten für die Übernahme und Erfüllung der besonderen Aufgaben des Hausarztvertrages einmal im Quartal im Falle eines Arzt-Patienten-Kontaktes 9,00 € (SNR 81110).

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3. Kampagnenzeit für Disease-Management-Programme

Der Vertrag sieht vor, dass von der Knappschaft so genannte DMP-Kampagnenzeiten durchgeführt werden können. In diesen Kampagnenzeiten sollen Versicherte der Knappschaft intensiv durch die teilnehmenden Ärzte über die DMP informiert werden. Wie ist das Verfahren?

Die Knappschaft benennt den teilnehmenden Ärzten dazu Versicherte, die ggf. für eine DMP-Einschreibung in Betracht kommen. Sobald eine DMP-Kampagnenzeit geplant ist, informiert die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung die teilnehmenden Ärzte.


Welche Vergütung erhält der teilnehmende Arzt im Rahmen einer DMP-Kampagnenzeit?

Für jeden von der Knappschaft benannten Versicherten, der im Rahmen einer solchen Kampagnenzeit in ein DMP eingeschrieben wird, erhält der teilnehmende Arzt 12,00 € (SNR 81111).

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(Quelle: KV Berlin)

Teilnahmeerklärungen


Die Teilnahmeerklärungen für Versicherte können Sie bei der KV Berlin in gedruckter Form anfordern.

Mehr Informationen

Rundschreiben vom 06.03.2012:
Korrektur zum u.g. Rundschreiben
(PDF, 333 KB [1 Seite])

Rundschreiben vom 13.12.2011:
Änderungen beim HZV-Vertrag
mit der Knappschaft

(PDF, 109 KB [3 Seiten])

Merkblatt zum HZV-Vertrag
mit der Knappschaft

(PDF, 81 KB)

Ausschreibung für Ärzte
(PDF, 33 KB)

Patienteninformation von Knappschaft und KBV:
Der Hausarzt - Ihr Partner
(PDF, 90 KB) [2 Seiten]

Mehr Informationen

Merkblatt:
Der Medikationscheck im
Hausarztvertrag der Knappschaft

(PDF, 135 KB [8 Seiten])
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