Wie können Ärzte am Hausarztvertrag mit der Knappschaft teilnehmen?
Für die Teilnahme am Hausarztvertrag der Knappschaft füllen Ärzte
die Teilnahmeerklärung
aus und versenden diese an die KV Berlin.
Welche Ärzte können am Hausarztvertrag mit der Knappschaft teilnehmen?
Am Hausarztvertrag der Knappschaft können alle an der hausärztlichen
Versorgung teilnehmenden Ärzte, wie z.B. Hausärzte oder Kinderärzte,
teilnehmen, sofern sie die folgenden Qualitätsanforderungen des Vertrages
erfüllen:
- Jährliche fachliche Fortbildungen, bei denen mindestens eines
der folgenden Themen Inhalt ist:
- Patientenzentrierte Gesprächsführung,
- Psychosomatische Grundversorgung,
- Palliativmedizin,
- Allgemeine Schmerztherapie oder
- Geriatrie.
- Jährliche Teilnahme an einem anerkannten Qualitätszirkel
zur Arzneimitteltherapie
- Behandlung der teilnehmenden Versicherten nach evidenzbasierten, praxiserprobten
Leitlinien für die hausärztliche Praxis
- Führung eines einrichtungsinternen indikatorengestützten
Qualitätsmanagements
- Beteiligung an einem Disease-Management-Programm der Knappschaft
- Verwendung von zertifizierter Praxissoftware und E-Mail
- Anwendung der noch zu vereinbarenden Grundsätze zum Arzneimittelmanagement
Auch angestellte Ärzte und Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren
tätig sind, können am Hausarztvertrag mit der Knappschaft teilnehmen,
sofern sie die o. g. Qualitätsanforderungen erfüllen.
Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen möchten, müssen an DMP
(Disease Management Programm bzw. strukturiertes Behandlungsprogramm) teilnehmen.
Müssen die Ärzte an allen DMP´s der Knappschaft teilnehmen oder
ist die Teilnahme an einem DMP ausreichend?
Die Teilnahme an einem DMP der Knappschaft reicht aus.
Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen möchten, müssen eine
E-Mail-Adresse vorweisen. Ist der Nachweis einer E-Mail-Adresse obligate Teilnahmevoraussetzung?
Ja. Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen möchten, müssen
eine E-Mail-Adresse nachweisen, um beispielsweise am elektronischen Mailing
teilnehmen zu können. Über das elektronische Mailing stellt die Knappschaft
den teilnehmenden Ärzten beispielsweise Arzneimittelinformationen zur Verfügung.
Das Mailing wird derzeit noch entwickelt.
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2. Teilnahme des Versicherten
Wie können Patienten am Hausarztvertrag teilnehmen?
Patienten, die am Hausarztvertrag der Knappschaft teilnehmen möchten,
füllen die Teilnahmeerklärung aus und geben diese in der Arztpraxis
ab. Die Teilnahmeerklärungen können von den teilnehmenden Ärzten
bei der KV Berlin
angefordert werden.
An wen und auf welchem Weg übersendet der teilnehmende Arzt die unterschriebene
Teilnahmeerklärung des Patienten?
Die Teilnahmeerklärung besteht aus 3 Seiten.
Seite 1 wird vom Arzt postalisch an die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Tersteegenstraße
9, 40474 Düsseldorf, versendet. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
wurde mit der zentralen Erfassung der Teilnahmeerklärungen beauftragt.
Seite 2 der Teilnahmeerklärung verbleibt als Beleg für
den Arzt in der Arztpraxis.
Seite 3 erhält der Patient.
Welche Patienten sind teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der Knappschaft (ohne Altersbeschränkung).
Sind eingeschriebene Versicherte von der Praxisgebühr befreit?
Nein. Eingeschriebene Versicherte sind nicht von der Praxisgebühr befreit.
Erhalten eingeschriebene Versicherte eine „Hausarzt-Card“ oder einen
Aufkleber für die Versichertenkarte?
Nein. Es ist keine „Hausarzt-Card“ oder eine Kennzeichnung der
Versichertenkarte vorgesehen.
Vergütung
Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte erhalten für die Übernahme
und Erfüllung der besonderen Aufgaben des Hausarztvertrages einmal im Quartal
im Falle eines Arzt-Patienten-Kontaktes 9,00 € (SNR 81110).
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3. Kampagnenzeit für Disease-Management-Programme
Der Vertrag sieht vor, dass von der Knappschaft so genannte DMP-Kampagnenzeiten
durchgeführt werden können. In diesen Kampagnenzeiten sollen Versicherte
der Knappschaft intensiv durch die teilnehmenden Ärzte über die DMP
informiert werden. Wie ist das Verfahren?
Die Knappschaft benennt den teilnehmenden Ärzten dazu Versicherte, die
ggf. für eine DMP-Einschreibung in Betracht kommen. Sobald eine DMP-Kampagnenzeit
geplant ist, informiert die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung die teilnehmenden
Ärzte.
Welche Vergütung erhält der teilnehmende Arzt im Rahmen einer DMP-Kampagnenzeit?
Für jeden von der Knappschaft benannten Versicherten, der im Rahmen einer
solchen Kampagnenzeit in ein DMP eingeschrieben wird, erhält der teilnehmende
Arzt 12,00 € (SNR 81111).
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(Quelle: KV Berlin)