Der Hausarztvertrag von KV Berlin und Hausärzteverband für BKK-Versicherte

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und der Hausärzteverband Berlin und Brandenburg (BDA) haben mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen. Das Hausarztprogramm für BKK-Versicherte ist zum 1. April 2008 gestartet, Ziel ist die Stärkung der hausärztlichen Lotsenfunktion.

Nach Angaben der BKK-VAG Ost beteiligen sich insgesamt über 100 Betriebskrankenkassen an dem Vertrag. Ähnliche Verträge haben auch die KVen Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit der BKK-Vertragsgemeinschaft abgeschlossen. Gesetzliche Grundlage ist der § 73b im Sozialgesetzbuch V.

Hinweis: Es können nur Versicherte einer am Vertrag teil-
nehmenden Krankenkasse in das Programm eingeschrieben werden.
Zum Abgleich stellen wir Ihnen hier regelmäßig eine Liste der teilnehmenden BKKn zur Verfügung. Achtung: Bei den grau hinterlegten Krankenkassen gilt der Vertrag aus-
schließlich für den in der Klammer benannten Versichertenkreis.

Bitte beachten Sie hierzu auch unser Rundschreiben vom 06.05.2010.

Die Einzelheiten zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung 

Geltungsbereich
Dem Vertrag können die niedergelassenen Hausärzte im Bereich der KV Berlin (Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte und Hausarztinternisten) beitreten, sofern sie die im Vertrag vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen.

Teilnahme Ärzte
Die Teilnahme ist für Ärzte freiwillig und gegenüber der KV Berlin zu erklären. Teilnahmeerklärung.

Teilnahme Versicherte
Versicherte der teilnehmenden Betriebskrankenkassen ab dem 18. Lebensjahr können ebenfalls freiwillig teilnehmen und müssen dies schriftlich erklären. Sie binden sich mindestens ein Jahr und verpflichten sich zur primären Inanspruchnahme des gewählten Hausarztes, der notwendige Überweisungen zu Fachärzten und Psychotherapeuten sowie ggf. Krankenhauseinweisungen veranlasst. Eine direkte Inanspruchnahme von Ärzte anderer Fachrichtungen ist nur bei Augenärzten und Gynäkologen möglich.

Qualitätsanforderungen 
Die Qualitätsanforderungen erstrecken sich einerseits auf die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und die evidenzbasierte bzw. leitliniengerechte Behandlung, andererseits auf eine technische Mindestausstattung der Praxis: 

Inhaltliche/fachliche Voraussetzungen: 

  • Strukturierte hausärztliche Fortbildung durch Teilnahme an Qualitätszirkeln – auch solche im Rahmen von DMP – oder andere, von der KV oder Ärztekammer zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen (Themenbereiche: Patientenorientierte Gesprächsführung, Psychosomatische Grundversorgung, Schmerztherapie, Grundkenntnisse der Palliativmedizin, Behandlung geriatrischer Erkrankungen) 
  • Aktive Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 und an mindestens einem weiteren DMP (jedoch keine zusätzliche Kopplung an Einschreibequoten usw.) 
  • Praxis-Qualitätsmanagement (gesetzliche Pflicht) 
  • Anwendung evidenzbasierter und praxiserprobter Leitlinien
  • Gewährleistung einer leitliniengerechten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie (Nachweis der Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung von KV oder Ärztekammer) 

Technische Voraussetzungen: 

  • Faxgerät, Praxis-EDV mit der technischen Option(!) zur elektronischen Patientenaktenführung, über deren Anwendung aber erst bei entsprechenden gesetzlichen Vorgaben entschieden wird. Die EDV muss Terminwiedervorlagen (z. B. Impftermine, Fälligkeit von Früherkennungsmaßnahmen) ermöglichen
  • EKG und Akutlabor sowie Lungenfunktionstest (ggf. in Kooperation mit einer anderen Praxis) 
  • Ermöglichung eines behindertenfreundlichen Zugangs zur Praxis, falls zumutbar 

Aufgaben
Die Aufgaben orientieren sich weitgehend am hausärztlichen Spektrum. Zusätzlich:

  • Information der Patienten über die hausarztzentrierte Versorgung und über strukturierte Behandlungsprogramme sowie ggf. auch über IV-Verträge der BKKn
  • Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Krankenbeförderung, Arzneimitteltherapie nach anerkannten Leitlinien sowie unter Beachtung von preisgünstigen Generika, zuzahlungsfreier Arzneimittel sowie Alternativen bei rabattierten Arzneimitteln (§ 130 a SGB V) und entsprechende Information der Patienten 
  • Prüfung, ob ambulante Operationen möglich 
  • Wartezeiten für Versicherte nach Möglichkeit auf 30 Minuten begrenzen und Terminvergabe innerhalb einer Woche, bei der Sprechstundengestaltung auf Wünsche von Berufstätigen Rücksicht nehmen, Durchführung von Hausbesuchen bei med. Indikationen 
  • Förderung der Inanspruchnahme von präventiven Leistungen 

Vertragsverletzungen 
Vertragsverletzungen werden durch die KV Berlin geprüft und ggf. mit den vertraglich vorgesehenen Maßnahmen „beantwortet“, allerdings nur in Übereinstimmung bzw. Absprache mit der BKK-VAG. Dazu gehören Aufforderung zur Vertragstreue, Korrektur der Vergütung und ggf. befristeter oder unbefristeter Ausschluss vom Vertrag. Der betreffende Arzt erhält die Möglichkeit, sich zu Vorwürfen zu äußern. 

Vergütungsgrundlagen
Es gelten der EBM und die Vergütungsvereinbarung mit der BKK-VAG Ost. 

Zusatzvergütung
Information, Beratung und Einschreibung: einmalig im 1. Quartal der Teilnahme: 11 Euro, Steuerungspauschale: je Quartal 9 Euro (mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal). 

Abrechnung
Prüfung durch die KV Berlin. Die Abrechnung kann unter Verwendung einer SNR mit der regulären Quartalsabrechnung erfolgen. Es gibt eine zusätzliche Abschlagszahlung. Die KV Berlin kann ggf. eine zusätzliche Verwaltungskostengebühr erheben. 

Fachbeirat 
Besteht aus je 3 Vertretern der BKK-VAG Ost und der Ärzteschaft. Der Fachbeirat hat steuernde Funktionen und übt das Vertrags-Controlling aus. Er entscheidet mehrheitlich. 

Vertragsbeginn 
1.4.2008, Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende des Kalenderjahres; ausgenommen bei wichtigen Gründen (z. B. Fortfall der gesetzlichen Grundlage für Hausarztverträge).

Hinweis: Bei der Veröffentlichung und Erläuterung von Vertrags-
inhalten im Internet der KV Berlin handelt es sich um eine Service-Leistung der KV Berlin, die nicht rechtsverbindlich ist.

(Quelle: KV Berlin)

Praxisservice

Weitere Informationen

button_drucken
Copyright ©2007 Kassenärztliche Vereinigung Berlin