Überblick: Hausarztverträge mit BIG direkt gesund

Zum 1. April 2008 ist bundesweit, also auch in Berlin, ein Hausarztvertrag für BIG-Versicherte in Kraft getreten. Vertragspartner sind die BIG direkt gesund und die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung. Die ARGE wurde von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegründet, um mit Krankenkassen bundesweit geltende Versorgungsverträge abzuschließen.

Mit der BIG direkt gesund wurde durch die AG Vertragskoordinierung ein bundesweiter Vertrag geschlossen, der regional von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) durchgeführt wird. Der Vertrag setzt seine Schwerpunkte auf Prävention und Qualität:

BIGprevent - Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (§73b SGB V)

Wer kann teilnehmen?

Ärzte: Alle Haus- und Kinderärzte, die die nachfolgend genannten Teilnahmevoraussetzungen und Qualitätsanforderungen erfüllen.

Patienten: Alle Versicherten der BIG direkt gesund ohne Altersbeschränkung, d.h., sowohl Erwachsene als auch Kinder.

Mit ihrer Einschreibung verpflichten sie sich, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung durch ihren betreuenden Hausarzt in Anspruch zu nehmen. Augen- und Frauenärzte sowie psychologische Psychotherapeuten bei bereits genehmigter Psychotherapie können ohne vorherigen Besuch beim betreuenden Hausarzt aufgesucht werden.

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Ab wann gilt der Vertrag?

Vertragsbeginn war der 1. April 2008. Die teilnehmenden Ärzte leiten die von den Versicherten ausgefüllten Einschreibeformulare direkt an die Krankenkasse weiter.

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Kernaufgaben teilnehmender Haus- und Kinderärzte

  • Durchführung der Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten gemäß den Gesundheitsuntersuchungs-Richtlininen
  • Durchführung der Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs
  • Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien
  • Durchführung der Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern gemäß den Richtlinien
  • Kontrolle und Dokumentation der regelmäßigen Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
  • Dokumentation der Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung
  • Erhebung des Impfstatus
  • Teilnahme an einem Qualitätszirkel für Arzneimitteltherapie.

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Teilnahmevoraussetzungen und Qualitätsanforderungen

  • Berechtigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung (mit einer Übergangslösung) oder die abgeschlossene Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin /Chirotherpaie oder die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur oder Anerkennung als Kinderarzt
  • Aktive Teilnahme an mindestens einem strukturiertem Behandlungsprogramm (DMP) der BIG-Gesundheit
  • Behandlung der teilnehmenden Versicherten nach evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Versorgung
  • jährliche Teilnahme an einem anerkannten Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie oder ersatzweise Teilnahme an einem Qualitätszirkel zu typischen Problemen der hausärztlichen Praxis
  • jährliche Fortbildung gemäß § 95d SGB V
  • Einführung eines praxisinternen, hausärztlichen und indikatorengestützten und wissenschaftlich Qualitätsmanagements
  • Einführung eines Praxis-Datenverarbeitungs-Systems
  • elektronische Kommunikation (E-Mail)
  • Nachweis einer apparativen Mindestausstattung
  • leitliniengerechte und wirtschaftliche Arzneimittelverordnung
  • Führung eines Überweisungs- und Überleitungsmanagment
  • Unterstützung spezieller Screening-Programme.

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Vergütung

Haus- und Kinderärzte erhalten zusätzlich zur budgetierten Gesamtvergütung eine einmalige Jahrespauschale in Höhe von 28 € für jeden Versicherten, dessen Präventionsstatus sie erheben. Die Früherkennungsuntersuchungen, die die teilnehmenden Versicherten in Anspruch nehmen, werden mit einer festen Zusatzpauschale in Höhe von je 4,15 € honoriert.

Ausnahme ab 01.04.2011: Mit Kündigung des Vertrages über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin durch die BIG direkt gesund, wird keine Zusatzpauschale mehr für die Früherkennungsuntersuchung von Krankheiten bei Kindern gemäß den Richtlinien (EBM Positionen 01711, 01712, 01713, 01714, 01715, 01716, 01717, 01718, 01719, 01722, 01723) honoriert.

Teilnahmeerklärungen

für Ärzte und Patienten über die KV Berlin.

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Hinweis: Bei der Veröffentlichung und Erläuterung von Vertrags-
inhalten im Internet der KV Berlin handelt es sich um eine Service-Leistung der KV Berlin, die nicht rechtsverbindlich ist.

(Quelle: KV Berlin)

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