Grundlage
§§ 38 bis 41 Bundesmantelvertrag Ärzte (Abschnitt 10)
598 KB [58 Seiten]
Leistungen
GOP des Kapitel 36 EBM unter Berücksichtigung der Unterteilungen in die
folgenden Bereiche:
- präoperativer Abschnitt
- operativer Abschnitt
- postoperativer Abschnitt
- stationäre Behandlung
- ambulante postoperative Behandlung
Wer kann die Leistung beantragen
Vertragsärzte, die nach § 40 Bundesmantelvertrag Ärzte als
Belegarzt anerkannt wurden, unter Berücksichtigung der Hinweise in den
Präambeln der Kapitel 36.1 bis 36.6 EBM
Fachliche Anforderungen
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
und
Anerkennung als Belegarzt
und
Nichtausübung weiterer Nebentätigkeiten neben der ambulanten ärztlichen
Tätigkeit
Räumliche Voraussetzungen
Vorhandensein einer Belegabteilung der entsprechenden Fachrichtung nach Maßgabe
der Schwerpunktbezeichnung der Weiterbildungsordnung am betreffenden Krankenhaus
und
Praxissitz des Vertragsarztes im Einzugsbereich dieser Belegabteilung
Weitere Anforderungen
Patientenbezogene Indikationsstellungen müssen vom behandelnden Arzt
bei der Kassenäztlichen Vereinigung eingereicht werden.
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung - Belegärztliche Tätigkeit
90 KB [3 Seiten]
Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie
uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)