Grundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM
Leistungen
Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter,
auffälliger Hörprüfung (EBM-Nrn.: 03335 für Hausärzte
und 04335 für Kinderärzte)
Tonschwellenaudiometrische Untersuchung (EBM-Nrn.: 09320, 09335, 09336 für
HNO-Ärzte und EBM-Nrn.: 20320, 20335, 20336 für Fachärzte für
Phoniatrie/Pädaudiologie)
Wer kann die Leistung beantragen
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Kinder-
und Jugendmedizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie
sowie Praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Fachärzte
für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung
Fachliche Anforderungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Apparative Voraussetzungen
- Nachweis über ein von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie
93/42/EWG zugelassenen Audiometers in der Praxis oder in einer Apparategemeinschaft
und
- Nachweis über die mindestens einmal jährlich durchzuführende
messtechnische Kontrolle gemäß § 11 MPBetreibV durch einen zugelassenen
Wartungsdienst
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
92 KB [3 Seiten]
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diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)