Ärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung der Akupunktur
bei chronisch schmerzkranken Patienten sind gemäß der am 1. Januar
2007 in Kraft getretenen Qualitätssicherungsvereinba-
rung Akupunktur u.a. verpflichtet, regelmäßig an Fallkonferenzen
(mindestens viermal im Jahr) bzw. an Qualitätszirkeln zum Thema „Chronische
Schmerzen“ teilzunehmen.
Zur Erfüllung dieser Auflage bietet der Vorstand der KV Berlin in Zusammenarbeit
mit der Qualitätssicherungskommission „Akupunk-
tur“
Fortbildungen mit Fallkonferenzen (jeweils 45 Minuten) an. Termine werden an
dieser Stelle bekanntgegeben.
(Quelle: KV Berlin)