Fortbildungen zur Akupunktur

Ärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung der Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten sind gemäß der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Qualitätssicherungsvereinba-
rung Akupunktur u.a. verpflichtet, regelmäßig an Fallkonferenzen (mindestens viermal im Jahr) bzw. an Qualitätszirkeln zum Thema „Chronische Schmerzen“ teilzunehmen.

Zur Erfüllung dieser Auflage bietet der Vorstand der KV Berlin in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherungskommission „Akupunk-
tur“ Fortbildungen mit Fallkonferenzen (jeweils 45 Minuten) an. Termine werden an dieser Stelle bekanntgegeben.

(Quelle: KV Berlin)

button_drucken
Copyright ©2007 Kassenärztliche Vereinigung Berlin