Spezialisierte Versorgung von HIV-Patienten

Zuschläge seit 1. Juli 2009 im EBM

Für die spezialisierte Behandlung von HIV-infizierten Patienten ist zum 1. Juli 2009 ein EBM-Zuschlag eingeführt worden. Dieser wird unter dem neuen Abschnitt 30.10 geführt. Darauf hatten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss geeinigt. In Berlin sind die regionalen Sondervereinbarungen, die von den Krankenkassen im Zuge der Honorarreform erst nach langem Hin und Her verlängert worden waren, nicht weiter verlängert worden.

Wer darf diese Leistung erbringen?

Die neuen EBM-Leistungen 30920, 30922 und 30924 können nach Genehmigungserteilung gemäß der zum 01.07.2009 in Kraft getretenen Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids zukünftig nur von Ärzten mit den Gebietsbezeichnungen "Innere und Allgemeinmedizin", "Allgemeinmedizin", "Innere Medizin", "Kinder- und Jugendmedizin" oder Ärzten mit der Bezeichnung "Praktischer Arzt" oder "Arzt" (ohne Gebietsbezeichnung) abgerechnet werden. Ausnahmen gelten nur im Rahmen der Übergangsregelung."

Vergütung

Die Vergütung erfolgt – mindestens bis Ende 2011 – außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die KV Berlin bemüht sich um Gespräche mit den Krankenkassenverbänden, um die Versorgungsstrukturen aufrecht zu erhalten. Aufgrund der kurzfristigen Inkraftsetzung wurde eine Übergangsvereinbarung geschaffen, nach der an der bisherigen AIDS-Vereinbarung teilnehmende Vertragsärzte die GOP’s des Abschnitts 30.10. abrechnen können.


Abrechnung

Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung AIDS-Zuschlag
74 KB [3 Seiten]

Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel versehen!

zurück zur QS-Übersicht

(Quelle: KV Berlin)

Praxis-Service

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
(PDF, 97 KB) [3 Seiten]

Mehr Informationen

Rechtsgrundlagen

Qualitätssicherungs-
vereinbarung HIV/Aids

(gültig ab 01.07.2009)
(PDF, 62 KB [12 Seiten]
button_drucken
Copyright ©2007 Kassenärztliche Vereinigung Berlin