Mit der Kassenzulassung erwirbt jeder Vertragsarzt oder -psychotherapeut Rechte und Pflichten speziell für die Behandlung gesetzlich Versicherter. Die Regelungen sollen flächendeckend eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen.