Um gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandeln zu dürfen, benötigen Ärzte und Psychotherapeuten eine Zulassung. Sie bildet den zentralen Baustein für die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Hier können sich Ärzte und Psychotherapeuten über die Abläufe und Formalitäten bei der Zulassung und Niederlassung als ambulant tätige Vertragsärzte und Vertragspychotherapeuten informieren.
Mehrere Arbeitsformen bei der ambulanten Versorgung
Ärzte und Psychotherapeuten können auf verschiedene Weisen an der ambulanten
Versorgung teilnehmen: als niedergelassene
Ärzte oder Psychotherapeuten in einer Einzelpraxis, einer Praxiskooperation
oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum
(MVZ). Die Arbeit als angestellter
Arzt ist bei einem zugelassenen Vertragsarzt, im Rahmen des Job-Sharings,
in einem MVZ oder in so genannten 311er-Einrichtungen, ehemaligen Polikliniken,
möglich.
Auch Krankenhausärzte oder -psychotherapeuten können sich an der ambulanten
medizinischen Versorgung beteiligen, wenn sie vom Zulassungsausschuss eine Ermächtigung
erhalten.
Darüber hinaus können Vertragsärzte neben ihrer
Praxistätigkeit auch als Belegärzte in einem Krankenhaus arbeiten. Diese
Ärzte betreuen ihre Patienten zum Teil nicht nur ambulant, sondern auch
stationär. Dazu stehen ihnen im Krankhaus so genannte Belegbetten zur
Verfügung.
(Quelle: KV Berlin)