Schritt 2 zur Niederlassung: Eintrag in die Warteliste
Empfehlenswert ist, sich beim Arztregister in die Warteliste für eine Zulassung in dem jeweiligen Fachgebiet eintragen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine erfolgte Eintragung in ein Arztregister.
Mit dem Wartelisten-Eintrag dokumentiert der Arzt oder
Psychotherapeut sein nachhaltiges Interesse an einer Niederlassung. Besitzt ein
Arzt mehrere abgeschlossene Facharztweiterbildungen, kann er sich auch für
mehrere Fachgebiete auf die Warteliste setzen lassen. Den Antrag auf Eintragung
in die Warteliste stellen Ärzte und Psychotherapeuten formlos per E-Mail oder
Post an das Arztregister der KV Berlin.